Rechtsstreit um «Lidl Plus»-App: Komplexe Rechtsfrage soll Bundesgerichtshof beschäftigen
Eulerpool Research Systems •22. Juli 2025
Takeaways NEW
- Der Rechtsstreit zwischen dem vzbv und Lidl über die «Lidl Plus»-App wird voraussichtlich den Bundesgerichtshof beschäftigen.
- Die zentrale Frage ist, ob Nutzer ausreichend über den Austausch ihrer Daten für Rabatte informiert werden.
Der anhaltende Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Discounter Lidl über die «Lidl Plus»-App könnte noch längere Zeit andauern. Das Oberlandesgericht Stuttgart kündigte zwar eine Entscheidung für den 23. September an, sieht jedoch in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage, die eine weitere Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) erforderlich mache. Ein Vergleich zwischen den Parteien ist derweil nicht in Sicht.
Die App, die weltweit von über 100 Millionen Kunden genutzt wird, ermöglicht Rabatte und Angebote, doch die Verbraucherschützer kritisieren, dass Lidl nicht ausreichend darauf hinweist, dass die Rabatte mit persönlichen Daten bezahlt werden. Diese Unterlassungsklage wurde bereits im April eingereicht. Laut Oliver Mosthaf, dem Vorsitzenden Richter, liegt ein einfacher Sachverhalt mit einer komplexen Rechtslage vor. Zu klären ist, ob ein Gesamtpreis angegeben werden muss, selbst wenn dieser nicht in Geld besteht, und ob etwas als kostenlos bezeichnet werden darf, wenn eine alternative Gegenleistung erforderlich ist.
Mosthaf betonte, dass es sich klar um eine grundsätzliche Frage handelt und dass der BGH möglicherweise auch den Europäischen Gerichtshof hinzuziehen könnte, da europäische Richtlinien betroffen sind. Es handelt sich um ein Pilotverfahren, das die bisher ungeklärten Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen mit Nutzerdaten als Gegenleistung erhellen soll.
Lidl selbst hält sich zu den laufenden Verfahren bedeckt. Der Discounter hatte in der Vergangenheit schon mehrfach Aufmerksamkeit erregt, wie etwa durch Werbekampagnen für App-exklusive Rabatte. Nach einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April hatte sich Lidl verpflichtet, in seiner gedruckten Werbung immer den allgemein gültigen Preis anzugeben, statt nur den für App-Nutzer.
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