Strenge Vorgaben für Unternehmen: Strafen bei Missachtung von Tarifbindungen drohen

Eulerpool Research Systems 22. Juli 2025

Takeaways NEW

  • Unternehmen müssen bei Bundesaufträgen tarifliche Standards einhalten, sonst drohen Strafen.
  • Der Gesetzentwurf soll Lohndumping verhindern und fairen Wettbewerb fördern.
Unternehmen, die sich um Aufträge des Bundes bewerben, müssen künftig ihre Beschäftigten anhand tariflicher Standards entlohnen. Dies ist Kern eines neuen Gesetzentwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), der innerkabinettsmäßig abgestimmt wird. Firmen, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, riskieren empfindliche Strafen, was Kritiker als zusätzliche Belastung für die Wirtschaft ansehen. Ziel des Entwurfs ist es, ab einem Auftragswert von 50.000 Euro die Arbeitsstandards in Einklang mit branchenüblichen Tarifverträgen zu bringen. Gerade Projekte, die aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Infrastrukturmodernisierung finanziert werden, sollen diesen Vorgaben entsprechen, um Lohndumping mit Steuergeldern zu vermeiden. Für Start-ups setzt die Regelung eine höhere Schwelle von 100.000 Euro an. Der Entwurf wirft eine alte Diskussion wieder auf: Während in der Vergangenheit eine hohe Tarifbindung existierte, ist heute nur noch jeder zweite Arbeitsplatz tarifgebunden. Die Ampelregierung hatte ein Tariftreuegesetz bereits ins Auge gefasst, konnte es jedoch wegen Bedenken der FDP nicht verwirklichen. Dennoch existieren solche Regelungen in vielen Bundesländern bereits. Die Reaktionen seitens der Arbeitgeber sind durchwachsen. Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnet den Entwurf als "Etikettenschwindel" und kritisiert den Zwang zur Einhaltung tariflicher Standards. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland hingegen sieht darin einen "überfälligen Schritt" für mehr Tarifbindung. Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass ohne tarifvertragliche Arbeitsbedingungen günstigere Angebote zu Lasten der Beschäftigten möglich sind. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Verstöße könnten Vertragsstrafen bis zu 10 Prozent des Auftragswertes nach sich ziehen. Subunternehmen werden ebenfalls verpflichtet, die neuen Standards einzuhalten. Unternehmen sollen durch einfache Dokumentationspflichten nicht übermäßig belastet werden. Eine Zertifizierung der Tariftreue könnte sie von zusätzlichen Nachweisen befreien. Ein Kabinettsbeschluss ist für den Sommer geplant. Die Verabschiedung des Gesetzes soll noch dieses Jahr im Bundestag folgen.

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