Meta einigt sich außergerichtlich im Streit um Milliardenverlust durch Datenschutzverstöße

18.7.2025, 13:12

Meta verhindert mit einem Vergleich peinliche Aussagen vor Gericht und entgeht möglichen Konsequenzen für das Management.

Eulerpool News 18. Juli 2025, 13:12

Meta hat eine Einigung im milliardenschweren Rechtsstreit um Versäumnisse beim Schutz von Nutzerdaten erzielt. Der Vorstand des Facebook-Mutterkonzerns einigte sich mit klagenden Pensionsfonds, die dem Unternehmen vorgeworfen hatten, Milliardenverluste durch Missachtung von Datenschutzauflagen verursacht zu haben.

Der Vergleich wurde am Donnerstag vor dem zuständigen Gericht im US-Bundesstaat Delaware bekanntgegeben, am zweiten Tag eines auf acht Verhandlungstage angesetzten Prozesses. Die finanziellen Details bleiben zunächst vertraulich, sollen aber in den kommenden Wochen beim Delaware Court of Chancery eingereicht werden.

Die Klage zielte darauf ab, das damalige Management von Meta – darunter Gründer Mark Zuckerberg und Ex-COO Sheryl Sandberg – für die Verletzung eines Datenschutzabkommens mit der US-Behörde FTC aus dem Jahr 2012 verantwortlich zu machen. Bereits 2019 hatte Meta wegen dieser Vorwürfe eine Rekordstrafe von 5 Milliarden Dollar an die FTC gezahlt.

Das Verfahren gilt als sogenannte „Derivative Action“: Anders als bei klassischen Schadenersatzklagen fließen mögliche Zahlungen hier nicht an Aktionäre, sondern in die Kasse des Unternehmens selbst. Eine mit den Vorgängen vertraute Person bestätigte gegenüber der Financial Times, dass die Einigung durch Metas Versicherung für Vorstandshaftung (D&O) gedeckt werde.

Meta wollte mit dem Vergleich verhindern, dass prominente Manager öffentlich vor Gericht aussagen müssen. Für Donnerstag war unter anderem der Auftritt von Star-Investor Marc Andreessen geplant. In der kommenden Woche hätten auch Mark Zuckerberg und Sheryl Sandberg aussagen sollen. Am Vortag hatte bereits Jeff Zients, Ex-Meta-Direktor und aktueller Stabschef von US-Präsident Joe Biden, ausgesagt.

Für Delaware galt der Prozess als Signalverfahren, weil erstmals der Vorstand eines Tech-Konzerns für operative Mängel haftbar gemacht werden sollte. Vergleichbare Verfahren wurden bislang häufig abgewiesen oder still beigelegt, wie etwa bei Boeing, das sich 2021 im Streit um Aufsichtsversäumnisse bei den 737-Max-Abstürzen auf eine Zahlung von 238 Millionen Dollar verständigte.

Im Fall Meta warf die Klage dem Vorstand vor, mit der FTC einen Deal abgeschlossen zu haben, der vor allem darauf abzielte, CEO Zuckerberg persönlich zu schützen. Zusätzlich stand der Vorwurf im Raum, Zuckerberg habe Meta-Aktien verkauft, obwohl er über die Datenschutzprobleme des Konzerns informiert war.

Parallel wird in US-Techkreisen zunehmend über eine Verlagerung des Firmensitzes in „gründerfreundlichere“ Bundesstaaten diskutiert. Meta selbst prüft laut Insidern einen Weggang aus Delaware, ähnlich wie es bereits Tesla und Dropbox vorgemacht haben. Auch Andreessens Venture-Capital-Firma Andreessen Horowitz hat kürzlich angekündigt, ihre Hauptgesellschaft nach Nevada zu verlegen.

Meta und die Klägerseite wollten den Vergleich bislang nicht kommentieren. Die zuständige Richterin Kathaleen McCormick begrüßte die Einigung und kündigte an, den finalen Vergleich sorgfältig zu prüfen.

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