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Abgeltungsteuer Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Abgeltungsteuer für Deutschland.

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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine deutsche Kapitalertragssteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben wird.

Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und soll eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften sicherstellen. Der Begriff "Abgeltungsteuer" leitet sich von dem Ziel ab, die Steuer endgültig abzugelten, was bedeutet, dass weitere Steuern für diese Einkünfte nicht mehr fällig werden. Die Abgeltungsteuer gilt insbesondere für Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Sie wird in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die erzielten Kapitalerträge erhoben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgeltungsteuer als Pauschalsteuer gilt, unabhängig vom persönlichen Steuersatz des Anlegers. Die Abgeltungsteuer wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Vor ihrer Einführung mussten Anleger ihre Kapitalerträge in ihrer Einkommensteuererklärung angeben und unterlagen dem individuellen Einkommensteuersatz. Dies führte zu einem hohen Verwaltungsaufwand und zu einer Vielzahl von Steuerbefreiungen und Ausnahmen. Mit der Abgeltungsteuer entfällt die Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung auf Kapitaleinkünfte und Anleger müssen ihre Kapitalerträge nicht mehr im Detail offenlegen. Dies hat zu einer erheblichen Vereinfachung der Steuererklärung für private Anleger geführt. Für inländische Kapitalerträge gilt die Abgeltungsteuer grundsätzlich automatisch. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken und Finanzinstituten einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Anleger müssen die Kapitalerträge somit nicht mehr selbstständig angeben.
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