Apollo Global Management verlangt 30 Mio. US-Dollar Schadenersatz von zwei ehemaligen Top-Mitarbeitern seiner Versicherungstochter Athene. Stephen Cernich und Huan Tseng sollen laut Klageschrift „wissentlich geholfen“ haben, wie Ex-Senior-Partner Imran Siddiqui vertrauliche Unterlagen entwendete, um ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Der Prozess vor einem New Yorker Gericht beginnt kommende Woche und ist auf drei Wochen angesetzt.
Die Vorwürfe betreffen sensible Materialien wie Bewertungsmodelle, Gebotsunterlagen und versicherungsmathematische Analysen, die Apollo in großen Übernahmen einsetzte. Ein von Apollo bestellter Gutachter sprach von einem „Akt industrieller Spionage, wie man ihn sich im Private-Equity-Geschäft kaum schwerer vorstellen kann“.
Siddiqui war 2017 nach einem Bruch mit Apollo-Mitgründer Marc Rowan ausgeschieden. Gemeinsam mit Ming Dang hatte er bereits während seiner Zeit bei Apollo an der Gründung von Caldera gearbeitet, wie ein Schiedsgericht 2019 feststellte. Zwar sprach das Tribunal von Pflichtverletzungen, verhängte aber lediglich Strafzahlungen von rund 1 Mio. US-Dollar – weit entfernt von den 300 Mio., die Apollo gefordert hatte.
In der aktuellen Klage behauptet Apollo, dass Cernich und Tseng aktiv Teil des Netzwerks waren, das unter anderem mithilfe privater E-Mail-Konten, gefälschter Identitäten und manipulierter Metadaten interne Unterlagen beschaffte. Caldera nutzte diese Informationen, um mit Investoren wie GIC oder Warburg Pincus zu verhandeln und Übernahmen im Milliardenvolumen zu prüfen – darunter American Equity Investment Life, Fidelity & Guaranty sowie Talcott Resolution, allesamt Ziele, die auch Apollo im Visier hatte.
Während Caldera letztlich scheiterte, landeten Siddiqui und seine Mitstreiter Jahre später ironischerweise bei Talcott. Dort leitet Siddiqui heute das Geschäft mit über 100 Mrd. US-Dollar an Lebensversicherungsschulden – in direkter Konkurrenz zu Apollo.
Die Verteidigung von Cernich und Tseng argumentiert, Apollo versuche lediglich, nach dem mäßigen Erfolg im Schiedsverfahren einen „zweiten Anlauf“ zu starten. Zudem gelte der Vergleich, den Siddiqui 2018 aushandelte, auch für seine Mitstreiter.