Ein neues Gerichtsdokument legt nahe, dass die britische Regierung weitreichendere Forderungen an Apple gestellt hat, als bislang bekannt. Demnach zielte der Versuch des Innenministeriums nicht nur auf die Verschlüsselungsfunktion Advanced Data Protection, sondern auch auf den Standarddienst iCloud ab – und zwar weltweit.
Das Dokument, veröffentlicht vom Investigatory Powers Tribunal (IPT), beschreibt die „assumed facts“, auf deren Grundlage das Verfahren Anfang kommenden Jahres verhandelt werden soll. Apple hatte im März offiziell Beschwerde eingelegt, nachdem das Innenministerium dem Konzern eine Technical Capability Notice (TCN) zugestellt hatte. Über deren Inhalt darf Apple aufgrund des Investigatory Powers Act nicht öffentlich sprechen.
Bereits im Februar reagierte der iPhone-Hersteller und zog die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für britische Kunden zurück. Doch laut IPT-Beschluss war die Anordnung „nicht auf ADP beschränkt“, sondern umfasste die Offenlegung ganzer Datenkategorien aus Cloud-Backups, darunter auch Nachrichten oder Passwörter.
Besonders brisant: Die Verpflichtungen seien „nicht auf das Vereinigte Königreich oder dessen Nutzer begrenzt“, sondern gälten global für alle iCloud-Kunden. Damit beansprucht London im Prinzip Zugriff auch auf Daten von US-Nutzern, was zuletzt zu Spannungen mit Washington führte. Die Trump-Regierung hatte vergangene Woche erklärt, London habe seinen Vorstoß zurückgezogen. Die neuen Angaben werfen Zweifel daran auf.
Der Investigatory Powers Act gilt extraterritorial und wird von Kritikern seit Jahren als „snooper’s charter“ bezeichnet. Befürworter verweisen auf den Nutzen im Kampf gegen Terrorismus und Kindesmissbrauch. Ob das Innenministerium die Reichweite der Anordnung inzwischen eingeschränkt hat, bleibt unklar.