Axel Springer gegen Adblock Plus: Der ewige Kampf um digitale Werbung

Eulerpool Research Systems 31. Juli 2025

Takeaways NEW

  • Axel Springer führt einen fortwährenden Rechtsstreit gegen Eyeo wegen der Auswirkungen von Adblock Plus auf digitale Werbeeinnahmen.
  • Der Fall dreht sich um die urheberrechtlichen Implikationen der Adblocker-Technologie und wartet auf eine Klärung durch ein EuGH-Urteil.
Deutschlands führender Medienkonzern Axel Springer erlebt einen andauernden rechtlichen Marathon mit Eyeo, dem Kölner Unternehmen hinter Adblock Plus. Nachdem der Verlag 2018 eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hinnehmen musste, rollt der Fall nun erneut nach Karlsruhe und wartet darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem verwandten Fall Klarheit schafft. Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um die Fähigkeit des Adblockers, Werbung auf Webseiten zu blockieren. Diese Software fungiert als Wächter, der unerwünschte Anzeigen von den Bildschirmen der Nutzer fernhält, indem sie den Quellcode durchforstet und verdächtige Elemente entdeckt. Der BGH entschied, dass dies kein unlauterer Wettbewerb sei, und entschied zugunsten von Eyeo, trotzdem Axel Springer dies vehement bekämpft. Aktuell argumentiert Springer mit seiner urheberrechtlichen Perspektive. Der Verlag ist der Meinung, dass die Funktionsweise von Werbeblockern in die Programmierung von Webseiten eingreift und somit die Verlagsrechte verletzt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Sorge groß: Adblocker schaden den digitalen Werbeeinnahmen, die für unabhängigen Journalismus essentiell sind, und gefährden den freien, offenen Zugang zu Informationen online. Auf der anderen Seite hält Eyeo, vertreten durch Geschäftsführer Frank Einecke, an den Rechten der Internetnutzer fest. Diese sollten die Freiheit haben, das Internet nach ihren persönlichen Vorlieben zu gestalten, ohne dass ein Unternehmen ihre Browsereinstellungen kontrolliert. Ein entscheidendes EuGH-Urteil klärt die Frage der Urheberrechtsmäßigkeit im Zusammenhang mit der Veränderung von Programmdaten. Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober entschieden, dass vorübergehende Änderungen im Arbeitsspeicher bei Cheat-Software nicht grundsätzlich urheberrechtswidrig seien. Springer bleibt jedoch skeptisch und interpretiert das Urteil so, dass jede unautorisierte Kopie oder Modifikation eines Computerprogramms, einschließlich Webseiten-Codes, die Urheberrechte verletzt. Eyeo hingegen sieht hierin eine Bestätigung, dass Nutzeränderungen keine Urheberrechtsverletzungen darstellen. Der Rechtsstreit um Werbeblocker und die damit verbundenen finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen bleibt also weiterhin in vollem Gange.

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