Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden: Gericht entscheidet im Eilverfahren

Eulerpool Research Systems 23. Mai 2025

Takeaways NEW

  • Gericht erlaubt Meta die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training trotz Bedenken der Verbraucherschützer.
  • Meta betont, dass Nutzer widersprechen können, während die VZ NRW weitere rechtliche Schritte erwägt.
Im juristischen Schlagabtausch um die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training hat das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Facebook-Konzerns Meta entschieden. Verbraucherschützer, vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW), konnten sich mit ihrer Forderung, den Zugriff auf Nutzerdaten zu untersagen, nicht durchsetzen. Das Gericht legte dar, dass Meta laut Datenschutzgrundverordnung ein berechtigtes Interesse vorweisen könne, das eine solche Datenverwendung rechtfertige. Meta plant, ab dem 27. Mai Beiträge erwachsener Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI einzusetzen. Das Unternehmen betont, dass Nutzer die Möglichkeit haben, durch einen ausdrücklichen Widerspruch die Verarbeitung ihrer Daten zu verhindern. Im Eilverfahren entschied das Gericht, dass Metas Interessen die der Nutzer überwiegen, da alternative Methoden zur Datennutzung nicht im selben Maße wirksam sind. In seiner Reaktion begrüßte Meta das Urteil und versicherte, im Einklang mit Datenschutzbestimmungen zu handeln. Das Unternehmen unterstrich seinen Anspruch, generative KI allen Europäern zugänglich zu machen. Dahingegen äußerte sich die VZ NRW enttäuscht über die Entscheidung, da die Verarbeitung ohne explizite Zustimmung der Nutzer weiterhin als problematisch angesehen wird. Der Datenschutzexperte Christian Solmecke findet die Entscheidung nachvollziehbar, hegt jedoch ethische Bedenken und verweist auf Metas Vergangenheit im Umgang mit Nutzerdaten. Obwohl Meta rechtliche Vorkehrungen getroffen habe, bleibt die automatische Datenverarbeitung ohne explizite Zustimmung der Nutzer eine umstrittene Praxis. Die Verbraucherzentrale erwägt, weitere rechtliche Schritte in einem Hauptsacheverfahren zu prüfen, während die europäische Datenschutzorganisation Noyb, unter der Leitung von Max Schrems, eine rechtliche Auseinandersetzung auf EU-Ebene plant. Angesichts der fortbestehenden Datenschutzbedenken bleibt dieses Thema ein Spannungsfeld mit weitreichenden Implikationen.

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