Meta gewinnt vor Oberlandesgericht Köln: Verbraucherzentrale unterliegt im Eilverfahren

Eulerpool Research Systems 23. Mai 2025

Takeaways NEW

  • Das Oberlandesgericht Köln erlaubt Meta die Nutzung von Nutzerbeiträgen für KI-Trainingszwecke ohne explizite Zustimmung.
  • Die Verbraucherzentrale NRW und Datenschutzorganisationen sind besorgt und planen weitere rechtliche Schritte.
Der Social-Media-Gigant Meta hat einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Meta die Beiträge seiner Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI nutzen darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen scheiterte mit ihrem Eilantrag, der sich auf einen angeblichen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht stützte. Meta plant ab dem kommenden Dienstag, öffentliche Nutzerbeiträge für seine KI-Trainingszwecke zu verwenden, ein Vorhaben, das auf das 'berechtigte Interesse' des Unternehmens zur Entwicklung und Verbesserung seiner KI verweist. Der Richterspruch unterstreicht, dass die Datenverwendung rechtmäßig sei, selbst wenn keine explizite Zustimmung der Nutzer vorliege, solange die Kunden nicht aktiv widersprechen. In der Urteilsbegründung hob Richter Oliver Jörgens hervor, dass Metas Interesse an der Datennutzung überwiege. Trotz der Bedenken der Verbraucherzentrale, die Nutzung sei problematisch, zeigt sich das Gericht überzeugt, dass Meta alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen habe, um den Datenschutz der betroffenen Nutzer zu wahren. Während Meta die Entscheidung feiert, bleibt die Verbraucherzentrale NRW besorgt. Sie fordert eine aktive Zustimmung der Nutzer, nicht bloß die Option, der Datennutzung zu widersprechen. Der Vorstand der Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski, beklagt, dass nun Fakten geschaffen würden, trotz weiterhin bestehender Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Auch die Datenschutzorganisation Noyb, unter der Leitung von Max Schrems, äußerte Verwunderung über das Urteil. Schrems betont jedoch, dass dies nicht das Ende des Rechtsstreits sein könne. Es ist geplant, ein Verfahren gegen Meta auf EU-Ebene einzuleiten, da der Ausgang des Hauptverfahrens weiterhin offen sei. Obwohl das aktuelle Urteil nicht anfechtbar ist, plant die Verbraucherzentrale NRW, die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens zu prüfen. Der Rechtsstreit könnte letztlich weitreichende finanzielle Konsequenzen für Meta haben, sollte das Unternehmen am Ende zur Verantwortung gezogen werden.

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