Richterwahl-Streit: Endspiel vor dem Bundesverfassungsgericht
Eulerpool Research Systems •31. Juli 2025
Takeaways NEW
- Streit zwischen Union und SPD über Verfassungsgerichtsposten ohne Lösung.
- Kommt es zu keiner Einigung, könnte das Bundesverfassungsgericht involviert werden.
Der festgefahrene Streit zwischen Union und SPD über die Besetzung von Posten am Bundesverfassungsgericht könnte bald das Gericht selbst auf den Plan rufen. Nach der geplatzten Richterwahl im Bundestag bleibt die Pattsituation auch Wochen danach ungelöst. Sollte sich bis Ende der parlamentarischen Sommerpause kein Kompromiss abzeichnen, wird das Bundesverfassungsgericht vom Bundestag direkt um Vorschläge gebeten – ein Prozess, der in § 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt ist.
Im Zentrum der Diskussion steht die Nominierung der von der SPD vorgeschlagenen Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Kandidatur auf Ablehnung in Teilen der Union trifft. Die Nachfolgerin der ehemaligen Verfassungsrichterin Doris König müsste bereits nominiert sein, doch eine Einigung scheint in weiter Ferne. Bei Ausbleiben einer Einigung bis Ende August tritt der 67-jährige CDU-Politiker Stefan Korbach, ältestes Mitglied des Wahlausschusses, gemäß seiner Pflicht in Aktion. Von einer vorzeitigen Entscheidung des Bundestages geht keiner der Beteiligten aus, da die erste Sitzung nach der Sommerpause erst im September anberaumt ist.
Bereits im Mai lieferte das Bundesverfassungsgericht der Politik einen Kompromissvorschlag für die Nachfolge von Verfassungsrichter Josef Christ, was damals für Bewegung sorgte. Die Vorschläge des Gerichts sind jedoch unverbindlich; die letzte Entscheidung liegt stets beim Bundestag. Dennoch sind beide Seiten weiterhin bemüht, eine Lösung ohne richterliche Vermittlung zu finden, auch wenn die jüngsten Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Hoffmann zeigen, dass die Fronten verhärtet sind.
Die Union ist nicht in der Lage, die nötige Rückendeckung für die SPD-Kandidatin sicherzustellen, während diese unnachgiebig an Brosius-Gersdorf festhält. Sollte das Gericht gefragt werden, bleibt die Frage offen, wie lange die nächsten Schritte dauern werden. Sollte auch nach einem Vorschlag vonseiten der Karlsruher Richter drei Monate später keine Entscheidung gefallen sein, könnte der Bundesrat ins Spiel kommen - doch auch hier wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Am Ziel bleiben die Koalitionsparteien im Bundestag offenbar weiter interessiert, auch wenn die Chancen auf eine zeitnahe Einigung schwinden.
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