Insolvenztabelle Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Insolvenztabelle für Deutschland.
Die Insolvenztabelle ist ein wichtiges Instrument im Insolvenzverfahren und dient der Verteilung der zur Verfügung stehenden Vermögenswerte an die Gläubiger.
Sie wird vom Insolvenzverwalter erstellt und vom Insolvenzgericht überwacht. Die Insolvenztabelle ist ein unverzichtbares Dokument, das den Gläubigern einen Überblick über ihre Ansprüche und die absehbare Verteilung der Insolvenzmasse ermöglicht. In der Insolvenztabelle werden alle angemeldeten Forderungen der Gläubiger aufgeführt. Dazu gehören sowohl gesicherte als auch ungesicherte Forderungen. Die Insolvenztabelle enthält Informationen über den Namen des Gläubigers, die Höhe der Forderung, die Art der Forderung (z.B. Kreditschulden, Darlehen, Anleihen) und die angemeldete Rangstelle. Die Rangstelle bestimmt die Priorität der Forderung bei der Verteilung der Insolvenzmasse. Die Insolvenztabelle wird nach Abschluss der Prüfung aller angemeldeten Forderungen erstellt. Der Insolvenzverwalter überprüft die Forderungen auf ihre Gültigkeit und den Umfang der Forderung. Dabei werden auch Einwendungen geprüft, die von anderen Gläubigern oder dem Schuldner selbst vorgebracht werden können. Die Verteilung der Insolvenzmasse erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Rangfolge der angemeldeten Forderungen. Zunächst werden die Masseverbindlichkeiten bedient, zu denen Kosten des Verfahrens und die bevorrechtigten Forderungen gehören. Erst danach werden die ungesicherten Forderungen bedient, wobei zu beachten ist, dass diese oft nur teilweise befriedigt werden können. Die Insolvenztabelle ist somit ein zentrales Instrument, um den Gläubigern im Insolvenzverfahren Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten. Sie ermöglicht ihnen, ihre Forderungen angemessen geltend zu machen und ihre Beteiligung an der Verteilung der Insolvenzmasse zu verstehen.Bevölkerungsfortschreibung
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