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Risikolebensversicherung Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Risikolebensversicherung für Deutschland.

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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherungsart, die vor allem dem Schutz der Hinterbliebenen dient.

Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung ist sie nicht als Sparform gedacht, sondern soll bei einem plötzlichen Todesfall des Versicherten finanziell absichern. In diesem Fall zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe an die im Vertrag genannten Begünstigten. Die Risikolebensversicherung ist vor allem für Menschen mit finanziellen Verpflichtungen interessant, die im Todesfall des Hauptverdieners nicht mehr erfüllt werden können. Dies können beispielsweise Hauskredite, Schulden oder die finanzielle Absicherung der Familie sein. Die Versicherungssumme sollte daher in der Regel mindestens so hoch gewählt werden, dass alle diesbezüglichen Verpflichtungen abgedeckt sind. Die Beitragshöhe für die Risikolebensversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Alter des Versicherten, dessen Gesundheitszustand oder dem gewünschten Versicherungsschutz. Generell gilt: Je höher das Todesrisiko des Versicherten, desto höher sind auch die Beiträge für die Versicherung. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung zeitlich begrenzt und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder dem Todesfall des Versicherten. Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich im Todesfall. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Risikolebensversicherung vor allem für Menschen mit finanziellen Verpflichtungen interessant ist, die im Todesfall des Hauptverdieners nicht mehr erfüllt werden können. Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren und die Absicherung endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder dem Todesfall des Versicherten.
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