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Solidaritätszuschlag Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Solidaritätszuschlag für Deutschland.

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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, ist eine Abgabe, die in Deutschland von natürlichen und juristischen Personen gezahlt wird und dazu dient, den Aufbau der neuen Länder zu finanzieren.

Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 als zeitlich begrenzte Sondersteuer eingeführt, um den Wiederaufbau Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung zu finanzieren. Von den steuerpflichtigen Personen wird zusätzlich zur Einkommensteuer ein Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens als Solidaritätszuschlag erhoben. Ein Jahr nach seiner Einführung wurde der Solidaritätszuschlag zu einer Dauerabgabe, die bis heute besteht. Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt derzeit 5,5% der Einkommensteuer und wird auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Im Jahr 2021 wurde beschlossen, dass ab 2021 der Solidaritätszuschlag für rund 90% der Steuerpflichtigen wegfallen wird, was für eine Entlastung der Bürger in Höhe von mehreren Milliarden Euro führen wird. Der Solidaritätszuschlag ist jedoch nicht nur für Privatpersonen relevant, sondern auch für Unternehmen. Auch sie zahlen den Soli auf ihre Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer. Allerdings ist das Steueraufkommen bei Unternehmen deutlich geringer als bei Privatpersonen. In der Finanzpolitik wird immer wieder diskutiert, ob der Solidaritätszuschlag noch zeitgemäß ist und ob er abgeschafft werden sollte. Gegner argumentieren, dass die Ostdeutschen mittlerweile auf einem vergleichbaren Niveau wie die Westdeutschen leben und daher nicht mehr auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Befürworter hingegen weisen darauf hin, dass es nach wie vor strukturschwache Regionen gibt und der Solidaritätszuschlag daher wichtige Investitionen in Ostdeutschland ermöglicht.
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