Aufgebotsverfahren Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Aufgebotsverfahren für Deutschland.

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Aufgebotsverfahren ist ein rechtlicher Prozess in Deutschland, der dazu dient, verlorene oder verschwundene Wertpapiere oder Urkunden zu ersetzen.
Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das in Deutschland gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) durchgeführt wird. Das Aufgebotsverfahren bietet den Inhabern von verlorenen oder verschwundenen Wertpapieren die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Ersatzpapiere ausstellen zu lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Verfahren nur für physische Wertpapiere gilt, bei denen der Besitznachweis verloren gegangen ist. Elektronische Wertpapiere und elektronische Register fallen nicht unter das Aufgebotsverfahren. Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags beim zuständigen Gericht. Der Antragsteller muss alle relevanten Informationen über das verlorene Wertpapier angeben, einschließlich der Art des Papiers, des Ausstellers, des Ausgabedatums und der Seriennummer, falls vorhanden. Zusätzlich muss der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das Originaldokument verloren gegangen oder vernichtet wurde und er alles unternommen hat, um es wiederzufinden. Nach der Einreichung des Antrags wird das Gericht eine öffentliche Bekanntmachung über das Aufgebotsverfahren veröffentlichen. Diese Bekanntmachung soll potenzielle Gläubiger oder Inhaber des verlorenen Wertpapiers dazu anregen, ihre Ansprüche innerhalb einer festgelegten Frist geltend zu machen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung. Während der Frist können Gläubiger ihre Ansprüche gegenüber dem Gericht geltend machen und nachweisen, dass sie rechtmäßige Inhaber des verlorenen Wertpapiers sind. Sobald die Frist abgelaufen ist und alle Ansprüche geprüft wurden, wird das Gericht eine Entscheidung treffen und gegebenenfalls Ersatzpapiere ausstellen lassen. Das Aufgebotsverfahren dient dem Schutz der Inhaber von verlorenen oder verschwundenen Wertpapieren und gewährleistet, dass sie ihre Ansprüche auch ohne das originale Dokument geltend machen können. Es stellt sicher, dass kein Missbrauch oder unrechtmäßige Nutzung des verlorenen Wertpapiers erfolgt. Insgesamt ist das Aufgebotsverfahren ein wichtiger rechtlicher Prozess in Deutschland, der die Rechte von Anlegern schützt und den Kapitalmarktintegrität sicherstellt. Es ermöglicht eine geordnete und transparente Ersetzung von verlorenen Wertpapieren und trägt zur Aufrechterhaltung von Vertrauen und Stabilität in den Finanzmärkten bei.Informationsspeicherung
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