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Debitkarte Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Debitkarte für Deutschland.

Debitkarte Definition

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Debitkarte

Eine Debitkarte ist eine spezielle Form der Bankkarte, die direkt mit dem Bankkonto des Karteninhabers verknüpft ist.

Das bedeutet, dass der Karteninhaber nur über das verfügbare Guthaben auf seinem Konto verfügen kann. Im Gegensatz zur Kreditkarte, bei der der Karteninhaber einen Kreditrahmen zur Verfügung gestellt bekommt, muss der Karteninhaber bei einer Debitkarte sicherstellen, dass er genügend Geld auf seinem Konto hat, um seine Transaktionen abwickeln zu können. Debitkarten werden häufig als Zahlungsmittel genutzt, um Einkäufe im Einzelhandel, online und sogar im Ausland zu tätigen. Auch der Geldautomat ist eine wichtige Anwendung für Debitkarten, da sie es dem Karteninhaber ermöglichen, schnell und einfach Bargeld abzuheben. Bei der Nutzung einer Debitkarte wird der Betrag sofort vom Konto des Karteninhabers abgebucht. Es gibt kein monatliches Kreditlimit und keine Zinsen anfallen, da keine Kreditaufnahme stattfindet. Debitkarten können je nach Land und Bank unterschiedliche Namen haben. In Deutschland können Debitkarten auch als „Girocard“ oder „EC-Karte“ bezeichnet werden. In den USA werden sie als „Checkkarten“ bezeichnet. In Großbritannien und Australien bezeichnet man sie als „Debitkarten“ oder „Bankkarten“. Insgesamt sind Debitkarten eine sichere und bequeme Möglichkeit, Zahlungen zu tätigen und Geld abzuheben. Sie bieten eine bessere Kontrolle über Ausgaben und vermeiden die Ansammlung von unerwünschten Schulden oder Kreditkosten.
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