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Erziehungsrente Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Erziehungsrente für Deutschland.

Erziehungsrente Definition

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Erziehungsrente

Erziehungsrente Die Erziehungsrente ist eine soziale Leistung, die in Deutschland an Berechtigte gezahlt wird, die ihre eigene Berufstätigkeit aufgrund der Erziehung von Kindern reduziert oder unterbrochen haben.

Sie dient dazu, den finanziellen Verlust auszugleichen, der durch die Entscheidung, sich um die Familie zu kümmern, entsteht. Die Erziehungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gewährt und richtet sich an Personen, die Kinder erzogen und die dadurch eigene Rentenansprüche verringert haben. Dies betrifft in erster Linie Frauen, die häufiger ihre berufliche Karriere für die Erziehung ihrer Kinder unterbrochen oder reduziert haben. Um einen Anspruch auf Erziehungsrente geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem, dass die erzogenen Kinder vor 1992 geboren wurden, dass eine Mindestanzahl an Erziehungsjahren nachgewiesen wird und dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die genauen Regelungen können je nach individueller Situation variieren. Die Höhe der Erziehungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der erzogenen Kinder, den erworbenen Rentenansprüchen und dem individuellen Einkommen. Die Zahlungen können als monatliche Rente oder als Einmalzahlung erfolgen. Die Erziehungsrente ist eine wichtige soziale Unterstützung, die es Personen ermöglicht, die Entscheidung für die Familie und die Erziehung der Kinder zu treffen, ohne dabei vollständig auf eine Rentenversicherung zu verzichten. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und den Wert der Kindererziehung anzuerkennen.
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