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Faktorverfahren für Ehegatten Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Faktorverfahren für Ehegatten für Deutschland.

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Faktorverfahren für Ehegatten

Das Faktorverfahren für Ehegatten ist ein steuerliches Verfahren, das in Deutschland angewendet wird, um das Steuerbemessungsverfahren für Ehepaare zu vereinfachen.

Es ist eine Alternative zum normalen Splittingtarif. Im Faktorverfahren werden die Lohnsteuer und die Abgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für jeden Ehepartner separat berechnet. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen fair und gerecht aufgeteilt werden. Dieses Verfahren bietet Ehepaaren, bei denen ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere, steuerliche Vorteile. Im traditionellen Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen einfach halbiert und beide Ehepartner werden mit dem gleichen Steuersatz besteuert. Im Faktorverfahren hingegen wird das zu versteuernde Einkommen basierend auf einem individuellen Faktor berechnet, der von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehegatten abhängt. Somit wird die Steuerlast fairer aufgeteilt und es kann zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung für das Ehepaar kommen. Das Faktorverfahren für Ehegatten wird insbesondere dann angewendet, wenn die Ehepartner unterschiedliche Steuerklassen haben oder wenn ein Ehepartner im Laufe des Jahres seine Beschäftigung ändert. Durch die getrennte Berechnung der Lohnsteuer für beide Partner kann vermieden werden, dass einer der Partner aufgrund des höheren Einkommens des anderen in einen höheren Steuersatz fällt und dadurch benachteiligt wird. Um das Faktorverfahren anwenden zu können, müssen beide Ehepartner einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag ist nur für das laufende Jahr gültig und kann jährlich erneuert werden. Das Faktorverfahren kann auch rückwirkend angewendet werden, wenn beide Partner für das entsprechende Jahr einen gemeinsamen Antrag stellen. Die Einführung des Faktorverfahrens für Ehegatten hat dazu beigetragen, die steuerliche Belastung für Ehepaare fairer zu gestalten und individuelle finanzielle Unterschiede besser zu berücksichtigen. Es bietet somit eine zusätzliche Möglichkeit, die Steuerlast in der Einkommenssteuererklärung zu optimieren und das familienpolitische Ziel der steuerlichen Gleichbehandlung von Ehepaaren zu unterstützen.
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