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Inhaberaktien Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Inhaberaktien für Deutschland.

Inhaberaktien Definition

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Inhaberaktien

Inhaberaktien oder Inhaberaktienzertifikate sind Wertpapiere, die als Inhaberaktien ausgestellt werden.

Im Gegensatz hierzu gibt es auch Namensaktien, bei denen der jeweilige Aktionär namentlich im Aktienbuch der Gesellschaft geführt wird. Bei Inhaberaktien ist der Inhaber des Wertpapiers auch automatisch der Aktionär und hat damit sämtliche Rechte, die ein Aktionär besitzt. Das bedeutet, dass der Inhaber von Inhaberaktien beispielsweise auch an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen und dort sein Stimmrecht ausüben kann. Im Gegensatz hierzu sind bei Namensaktien die jeweiligen Aktionäre bekannt und müssen oft im Voraus zur Hauptversammlung angemeldet werden, um ihr Stimmrecht ausüben zu können. Inhaberaktien sind in der Regel an der Börse handelbar und können somit leichter gekauft und verkauft werden als Namensaktien. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Namensaktien in Inhaberaktien umgewandelt werden, um eine größere Flexibilität beim Handel zu ermöglichen. Inhaberaktien werden oft von Unternehmen ausgegeben, die eine höhere Liquidität ihrer Aktien anstreben. Da Inhaberaktien anonym gehandelt werden können, sind sie auch für institutionelle Investoren und Hedgefonds interessant. Inhaberaktien können auch mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden sein, wie zum Beispiel Vorzugsaktien oder Stimmrechtsaktien. Vorzugsaktien haben oft ein Vorrecht auf Dividendenzahlungen, während Stimmrechtsaktien ein höheres Stimmrecht auf der Hauptversammlung bieten. In der Regel bieten Inhaberaktien somit Vorteile für den Inhaber aufgrund ihrer höheren Handelsflexibilität und Liquidität.
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