Teledienstedatenschutzgesetz Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Teledienstedatenschutzgesetz für Deutschland.

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Für 2 € testenDas Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ist ein in Deutschland geltendes gesetzliches Regelwerk, das den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Telediensten gewährleistet.
Es wurde mit dem Ziel erlassen, die Privatsphäre der Nutzer von Telediensten, insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation, zu schützen und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Diensteanbieter zu regeln. Gemäß dem Teledienstedatenschutzgesetz umfasst der Begriff Teledienste eine Vielzahl von elektronischen Diensten, die über das Internet oder andere elektronische Kommunikationsnetze angeboten werden. Hierunter fallen beispielsweise Websites, E-Mail-Dienste und andere Online-Angebote. Das Gesetz gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Anbieter solcher Dienste. Das Hauptziel des Teledienstedatenschutzgesetzes besteht darin, personenbezogene Daten der Nutzer zu schützen und den sicheren Umgang mit solchen Daten zu gewährleisten. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse. Das TDDSG stellt bestimmte Anforderungen an Diensteanbieter im Umgang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehört unter anderem die Informationspflicht gegenüber den Nutzern über die Art der erhobenen Daten und deren Verarbeitungszweck. Ferner müssen die Nutzer ihre ausdrückliche Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben. Darüber hinaus regelt das Teledienstedatenschutzgesetz auch die Sicherheitsmaßnahmen, die Diensteanbieter ergreifen müssen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Zugangskontrolle, zur Datensicherung und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff. Insgesamt trägt das Teledienstedatenschutzgesetz dazu bei, das Vertrauen der Nutzer in den sicheren Umgang mit ihren Daten im Bereich der Teledienste zu stärken. Es stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen und bietet somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.Außensteuergesetz (AStG)
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