Unmöglichkeit Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Unmöglichkeit für Deutschland.

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Für 2 € testenUnmöglichkeit ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine Situation bezieht, in der eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle nicht erfüllen kann.
Dieser Umstand kann entweder tatsächlich unmöglich oder rechtlich unmöglich sein. Tatsächliche Unmöglichkeit tritt auf, wenn die Leistungspflicht physisch oder objektiv unmöglich wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Ware, die im Vertrag vereinbart wurde, durch höhere Gewalt zerstört wird oder infolge eines Naturkatastrophenereignisses wie einem Sturm oder Erdbeben nicht mehr verfügbar ist. In solchen Fällen ist die betroffene Partei von ihrer Verpflichtung befreit, da eine Durchführung des Vertrags objektiv unmöglich ist. Rechtliche Unmöglichkeit hingegen liegt vor, wenn die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den geltenden Gesetzen oder rechtlichen Bestimmungen widerspricht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Vertragspartei aufgrund von neuen gesetzlichen Änderungen gezwungen ist, eine verbotene Handlung auszuführen. In solchen Situationen wird die Leistungspflicht aufgrund der rechtlichen Unmöglichkeit aufgehoben. Es ist wichtig anzumerken, dass Unmöglichkeit kein Kündigungsgrund für Verträge ist, sondern vielmehr eine Art der Vertragsauflösung aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Wenn eine Partei aufgrund von Unmöglichkeit nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann die andere Partei Anspruch auf Vertragsänderungen, wie zum Beispiel die Anpassung des Lieferzeitpunkts oder die Aufhebung des Vertrags, haben. Dies hängt jedoch von den spezifischen Umständen und den lokalen Gesetzen ab. In der Welt der Kapitalmärkte kann die Unmöglichkeit auch Auswirkungen auf Finanzinstrumente wie Anleihen haben. In einigen Fällen kann die Unmöglichkeit der Erfüllung einer Schuldverschreibung aufgrund wirtschaftlicher Verfallserscheinungen oder Insolvenzbedingungen auftreten. Diese Unmöglichkeit kann es dem Schuldner unmöglich machen, die vereinbarten Zinszahlungen oder den Kapitalbetrag rechtzeitig zurückzuzahlen. Falls die Unmöglichkeit nachgewiesen wird, kann es zu einer Schuldenrestrukturierung oder sogar einem Ausfall kommen. Unmöglichkeit ist ein rechtliches Konzept, das sicherstellt, dass Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen befreit sind, wenn unvorhersehbare Ereignisse auftreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Unmöglichkeit nur dann geltend gemacht werden kann, wenn die Nichterfüllung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.IWF-Interimsausschuss
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