marktbeherrschendes Unternehmen Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff marktbeherrschendes Unternehmen für Deutschland.

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"Marktbeherrschendes Unternehmen" ist ein Begriff aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts und bezieht sich auf Unternehmen, die eine beherrschende Position auf dem Markt innehaben.
Es beschreibt eine Situation, in der ein Unternehmen eine so starke Marktstellung erreicht hat, dass es in der Lage ist, den Wettbewerb zu dominieren und erheblichen Einfluss auf Marktpreise, Produktqualität und Markteintrittsbarrieren auszuüben. Ein marktbeherrschendes Unternehmen zeichnet sich durch eine hohe Marktkonzentration aus, bei der eine einzige Firma einen hohen Marktanteil besitzt und die Konkurrenten nur begrenzte Möglichkeiten haben, in den Markt einzutreten und zu konkurrieren. Die maßgeblichen Indikatoren für die Bestimmung eines marktbeherrschenden Unternehmens sind der Marktanteil des Unternehmens, die vorhandene Infrastruktur, die Kundenbindung, die technologische Überlegenheit und die finanzielle Stärke. Das Vorliegen eines marktbeherrschenden Unternehmens kann Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, indem es die Preise erhöht, die Auswahl für Verbraucher einschränkt und den Markteintritt für neue Unternehmen erschwert. In einigen Fällen kann ein marktbeherrschendes Unternehmen auch den Wettbewerb durch unfaire Praktiken oder den Missbrauch seiner beherrschenden Stellung einschränken, was zu einer Verzerrung des Marktes führen kann. Im deutschen Wettbewerbsrecht wird die Existenz eines marktbeherrschenden Unternehmens durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Das GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb behindern könnten, wie beispielsweise den Missbrauch von Marktmacht oder die Behinderung von Wettbewerbern. Insgesamt trägt die genaue Definition eines marktbeherrschenden Unternehmens dazu bei, einen fairen und ausgewogenen Wettbewerb auf den Kapitalmärkten sicherzustellen. Es ermöglicht den Aufsichtsbehörden, mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Verbraucherinteressen und die Förderung eines gesunden Wettbewerbsklimas zu gewährleisten.hierarchisches Motivationsmodell
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