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Bundesnetzagentur erkennt erstmals Automaten als Postfilialen an

Die Bundesnetzagentur erlaubt erstmals die Anrechnung von Poststationen als Filialen – eine mögliche Lösung für Standortprobleme.

Eulerpool News 18. März 2025, 12:01

Die Deutsche Post darf erstmals sogenannte Poststationen offiziell als Filialen betreiben. Die Bundesnetzagentur hat neun solcher Automaten an verschiedenen Standorten in Deutschland als Ersatz für klassische Postfilialen zugelassen. Damit sollen Lücken im Filialnetz geschlossen werden, die durch den Rückgang von Einzelhändlern als Postpartner entstanden sind.

Die zugelassenen Automaten stehen an neun Standorten in sechs Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Sie ermöglichen das Einwerfen von Briefen, den Kauf von Briefmarken sowie die Annahme und Ausgabe von Paketen. Zudem gibt es eine Videoberatung, um Kundenserviceleistungen zu ergänzen.

Bisher wurden die Poststationen nicht als Filialen anerkannt, weshalb sie nicht zur Erfüllung der gesetzlichen Filialnetzpflicht beitrugen. Die Post ist verpflichtet, in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern eine Filiale bereitzustellen und bestimmte Erreichbarkeitskriterien einzuhalten. Allerdings gibt es zunehmend Standorte, an denen sich keine Einzelhändler mehr für den Betrieb eines Postschalters finden.

Die Reform des Postgesetzes im vergangenen Jahr hat die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Bedingungen Automaten auf die Filialnetzpflicht anzurechnen. Dies bedarf jedoch der Zustimmung der Bundesnetzagentur, um eine großflächige Schließung klassischer Filialen zu verhindern.

Die jüngste Entscheidung könnte richtungsweisend sein, denn der Behörde liegen weitere Anträge vor, die nun geprüft werden. Damit könnten künftig mehr Automaten als offizieller Bestandteil des Filialnetzes anerkannt werden.

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