Takeaways NEW
- Gericht prüft Datenschutzpraktiken der DB Navigator App im Zivilprozess.
- Einsatz von nicht abwählbaren Tracking-Cookies steht im Mittelpunkt der Kritik.
Der Umgang mit dem Datenschutz bei der beliebten Bahn-App "DB Navigator" beschäftigt seit kurzem das Landgericht Frankfurt in einem aufsehenerregenden Zivilprozess. Dabei stellt sich die Frage, ob einige der von der App automatisch installierten Cookies den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Vor einer endgültigen Entscheidung hat das Gericht allerdings noch IT-Spezialisten der Bahn sowie einen unabhängigen Gutachter zur Anhörung geladen, um die technischen Hintergründe umfassend zu beleuchten.
Für die Nutzer der App ergibt sich derzeit keine unmittelbare Änderung, da sich das Verfahren noch in der ersten Instanz befindet und ein rechtskräftiges Urteil nicht unmittelbar bevorsteht. Dies könnte sich sogar noch in die Länge ziehen, denn das Gericht rechnet damit, dass im Falle eines Richterspruchs durchaus die Möglichkeit einer Berufung in Betracht gezogen wird. Der Kläger, bekannt unter dem Künstlernamen "padeluun", erhofft sich von einer Entscheidung zugunsten seines Anliegens weitreichende Konsequenzen für Datenschutzstandards in Deutschland.
Die Deutsche Bahn verteidigt die Funktionsweise ihrer App und betont, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Man arbeite ausschließlich mit ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern zusammen, um einen verlässlichen Service des Navigators zu gewährleisten. Bei der mündlichen Verhandlung standen insbesondere drei nicht abwählbare Tracking-Cookies im Mittelpunkt der Kritik. Der vorsitzende Richter bewertete dabei Adobe Analytics äußerst kritisch, äußerte jedoch weniger Bedenken hinsichtlich des Absturzpräventionsprogramms Crashlytics.
Der nächste Gerichtstermin wird speziell zur technischen Analyse der Cookie-Installation dienen. Die Deutsche Bahn verweist auf die fast 80 Millionen Downloads ihrer App, die zahlreiche Funktionen von der Fahrteninformation bis zum Ticketkauf bietet. Der Kläger, Vorsitzender des Vereins Digitalcourage, kritisiert jedoch den vermeintlichen Zwang zur App-Nutzung und spricht von einem unzulässigen Eingriff in die Nutzerdaten.
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