Koalitionsvertrag und Schwangerschaftsabbruch: Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der Regierung
Eulerpool Research Systems •21. Juli 2025
Takeaways NEW
- Uneinigkeit zwischen Union und SPD über die Interpretation des Koalitionsvertrages zum Schwangerschaftsabbruch.
- Diskussion über die mögliche Legalisierung und Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch sorgt für Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien Union und SPD. CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker betont die Unverändertheit des Paragrafen 218 als festen Bestandteil des Koalitionsvertrages und verweist auf die staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Position sieht in der gegenwärtigen Regelung keinen Anlass zur Änderung.
Im Gegensatz dazu interpretiert die SPD, vertreten durch Rechtsexpertin Carmen Wegge, den Vertrag anders. Wegge argumentiert für die Erweiterung der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und befürwortet die Legalisierung der Abbrüche in der Frühphase, da Krankenkassen keine rechtswidrigen Eingriffe finanzieren können.
Frauke Brosius-Gersdorf, Nominee der SPD für das Bundesverfassungsgericht, betont, dass der Koalitionsvertrag Frauen in Konfliktsituationen den Zugang zu sicherer Versorgung ermöglichen soll. Sie bekräftigt, dass die Krankenversicherungen nur rechtlich zulässige Eingriffe finanzieren können, was die Notwendigkeit einer Legalisierung unterstreiche.
Die Union sieht dies anders und verweist auf die bestehende finanzielle Unterstützung für Frauen mit geringem Einkommen, bei welcher die Krankenkassen als Vermittler zu staatlichen Stellen agieren.
Carmen Wegge hingegen bedauert, dass vor der Bundestagswahl kein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Legalisierung zustande kam und erinnert an die Bereitschaft von CDU-Chef Friedrich Merz, nach der Wahl darüber zu diskutieren.
Bundeskanzler Olaf Scholz hielt sich bezüglich möglicher rechtlicher Anpassungen zurück, betonte jedoch die Einhaltung des Koalitionsvertrags und identifizierte keine unmittelbare Notwendigkeit für Änderungen. Dennoch bleibt die Frage, ob Anpassungen im Sozial- und Krankenkassenrecht Einfluss auf die aktuelle strafrechtliche Regelung haben könnten.
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