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Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) für Deutschland.

Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) Definition

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Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) ist ein grundlegendes Gesetz in Deutschland, das die Mitbestimmung und die Rechte von Arbeitnehmervertretungen in Betrieben regelt.

Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer ein Mitspracherecht im Rahmen der Betriebsführung haben und schafft klare Regeln für die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das BetrVG gilt für alle Betriebe mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern, wodurch die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen gewährleistet wird. Es ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient der Förderung der sozialen Partnerschaft in Unternehmen. Das Gesetz regelt unter anderem die Wahl von Betriebsräten, deren Rechte und Aufgaben sowie die Arbeitnehmerrechte bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Es stellt sicher, dass Betriebsräte an Entscheidungen beteiligt werden, die die Interessen der Mitarbeiter betreffen, wie zum Beispiel bei Arbeitszeitregelungen, Einstellungen und Kündigungen, Umstrukturierungen und der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Das BetrVG schützt auch die Rechte der Arbeitnehmervertretungen vor Benachteiligung und Diskriminierung durch den Arbeitgeber. Es verbietet jegliche Einschüchterungsversuche gegenüber Betriebsräten und gewährleistet ihre rechtliche Stellung und Unabhängigkeit. Darüber hinaus legt das BetrVG fest, dass Arbeitgeber und Betriebsräte verpflichtet sind, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um die Belange der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird durch das Gesetz gefördert und unterstützt. Insgesamt ist das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG) ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die betriebliche Mitbestimmung und Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern in Deutschland. Es gewährleistet faire Arbeitsbedingungen und sichert die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer.
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