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Ressortkollegialität Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Ressortkollegialität für Deutschland.

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Ressortkollegialität

Ressortkollegialität ist ein Begriff aus der deutschen Verwaltungstradition und bezieht sich auf das Prinzip der Kollegialität innerhalb eines Ministeriums oder einer Behörde.

Das Wort setzt sich aus den Substantiven "Ressort" und "Kollegialität" zusammen und beschreibt die Art und Weise, wie Entscheidungen in politischen und administrativen Gremien getroffen werden. Im deutschen Regierungssystem besteht die Exekutive aus verschiedenen Ministerien, die jeweils für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. Jedes Ministerium ist in Ressorts unterteilt, die die verschiedenen Aufgabenbereiche innerhalb des Ministeriums widerspiegeln. Beispielsweise könnte das Finanzministerium Ressorts für Haushalt, Steuern und Wirtschaft haben. Die Ressortkollegialität ist ein Grundprinzip der Regierungsarbeit in Deutschland. Sie beruht auf dem Grundsatz der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen den Ressortmitgliedern. Entscheidungen werden in der Regel nicht von einem Minister allein getroffen, sondern in gemeinsamer Abstimmung mit den anderen Ressortmitgliedern. Dieses Prinzip der Ressortkollegialität ermöglicht eine breitere Perspektive und stellt sicher, dass verschiedene Standpunkte und Interessen berücksichtigt werden. Es fördert auch die Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung, da die Minister gemeinsam für getroffene Entscheidungen verantwortlich sind. In Bezug auf die Kapitalmärkte und den Finanzsektor kann Ressortkollegialität auch eine Bedeutung haben. In diesem Kontext bezieht sich der Begriff auf die Pflicht der verschiedenen Finanzinstitutionen, miteinander zu kooperieren und Informationen auszutauschen, um die Stabilität und Sicherheit der Märkte zu gewährleisten. Insgesamt ist Ressortkollegialität ein essentieller Bestandteil des deutschen Regierungssystems und ein wichtiger Aspekt der Entscheidungsfindung in politischen und administrativen Gremien. Durch die Förderung von Zusammenarbeit und Meinungsaustausch trägt sie zur Effizienz und Wirksamkeit von Entscheidungen bei.
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