Schmähkritik Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Schmähkritik für Deutschland.
Definition of "Schmähkritik": "Schmähkritik" ist ein juristischer Begriff, der die Diffamierung oder Verunglimpfung einer Person mittels beleidigender oder verächtlicher Äußerungen beschreibt.
Im deutschen Rechtssystem wird Schmähkritik als unzulässige Meinungsäußerung betrachtet, da sie das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt. Dabei muss es sich jedoch um eine grobe Herabsetzung handeln, die den bloßen Ausdruck einer abweichenden Meinung übersteigt. Eine Schmähkritik zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht dazu dient, öffentliche Kritik zu äußern oder ein Anliegen zu verfolgen, sondern vielmehr darauf abzielt, eine Person gezielt zu verletzen, zu erniedrigen oder zu diffamieren. Beleidigende Ausdrücke, lasterhafte Behauptungen oder verächtliche Äußerungen ohne sachlichen Bezug charakterisieren eine Schmähkritik. Zudem erfolgt sie oft in einer Form, die jenseits der Grenzen der Meinungsfreiheit liegt und strafrechtlich relevant werden kann. Der Schutz vor Schmähkritik ergibt sich aus dem Grundrecht auf Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches in Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass der Schutz vor Schmähkritik einen hohen Stellenwert genießt und eine Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit erfolgen muss. Im Bereich der Medien ist die Schmähkritik von besonderer Bedeutung. Journalisten und Pressevertreter müssen darauf achten, in ihren Berichten und Kommentaren nicht die Grenzen zur Schmähkritik zu überschreiten. Sofern die Kritik dennoch als Schmähkritik eingestuft wird, können rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen gegen den Urheber der Äußerungen geltend gemacht werden. Das Verständnis und die Unterscheidung zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Schmähkritik sind essentiell für den Schutz der persönlichen Rechte und den Erhalt einer fairen Kommunikationskultur in einem demokratischen Rechtsstaat. Es gilt, die Freiheit der Meinungsäußerung zu wahren, ohne dabei das Recht auf Achtung der Menschenwürde zu verletzen.unbefugter Firmengebrauch
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