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Erfolgshaftung Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Erfolgshaftung für Deutschland.

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Erfolgshaftung

Erfolgshaftung ist ein juristisches Konzept, das die Verantwortung eines Unternehmens für den Erfolg einer bestimmten Anlagestrategie oder eines bestimmten Finanzprodukts beschreibt.

Im Allgemeinen bezieht es sich auf die Haftung eines Unternehmens für Verluste, die einem Anleger entstehen, wenn ein von diesem Unternehmen empfohlenes Finanzprodukt nicht die erwarteten Gewinne erzielt. Erfolgshaftung wird oft in Bezug auf Anlageberater, Vermögensverwalter oder andere Finanzinstitute verwendet, die Anlegern Ratschläge geben, welche Anlagen sie tätigen sollen. In solchen Fällen wird erwartet, dass das Unternehmen eine due diligence durchführt, die individuellen Zielsetzungen des Anlegers berücksichtigt und angemessene Empfehlungen ausspricht. Wenn das empfohlene Finanzprodukt nicht den erwarteten Erfolg erzielt und Verluste verursacht, kann der Anleger rechtlich Anspruch auf Schadensersatz haben. Es ist wichtig zu beachten, dass Erfolgshaftung keine Garantie für Gewinne ist. Sie bezieht sich lediglich auf die Verantwortlichkeit des Unternehmens, wenn es vernachlässigt hat, eine angemessene Due Diligence durchzuführen oder eine unangemessene Empfehlung auszusprechen. Ein Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Markt oder andere unvorhersehbare Faktoren zu Verlusten führen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Die Erfolgshaftung kann je nach Land und Rechtsordnung variieren. In einigen Rechtsgebieten kann sie durch Gesetze oder Vertragsklauseln begrenzt oder ausgeschlossen werden. Anleger sollten sich daher über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, bevor sie bestimmte Anbieter oder finanzielle Produkte auswählen. Insgesamt ist Erfolgshaftung ein wichtiger Begriff für Anleger, da er ihre Rechtsposition im Falle von Verlusten aufgrund fehlerhafter Empfehlungen oder mangelnder Sorgfalt von Finanzinstituten beschreibt. Es stellt sicher, dass Unternehmen, die Anlageberatung anbieten, für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können und den Interessen ihrer Kunden gerecht werden müssen.
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