Gründergesellschaft Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Gründergesellschaft für Deutschland.
Die "Gründergesellschaft" ist ein Begriff aus dem Bereich der Unternehmensgründung und bezeichnet eine Rechtsform, die in Deutschland verwendet wird, um ein neues Unternehmen zu gründen.
Eine Gründergesellschaft wird auch als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Gründung" bezeichnet und ist eine Vorstufe zur eigentlichen GmbH. Die Gründung einer GmbH erfolgt in Deutschland durch die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags und dessen notarielle Beurkundung. Vor diesem Schritt können die Gründer jedoch eine Gründergesellschaft formen, um erste geschäftliche Aktivitäten aufzunehmen. Diese Art der Gesellschaft ermöglicht den Gründern, bereits vor der eigentlichen GmbH-Gründung mit Kundenverträgen und Geschäftsbeziehungen aktiv zu werden. Während der Phase der Gründergesellschaft können die Gründer ihre Aktivitäten bereits unter dem zukünftigen Firmennamen durchführen, jedoch immer mit dem rechtlichen Hinweis, dass es sich lediglich um eine GmbH in Gründung handelt. Dieser Status ist wichtig, da er Dritte darüber informiert, dass das Unternehmen noch nicht vollständig gegründet wurde und dementsprechend noch nicht über eine vollständige Rechtspersönlichkeit verfügt. In dieser Phase sind die Gründer haftbar für alle geschäftlichen Aktivitäten, die unter dem Namen der Gründergesellschaft stattfinden. Dies gibt den Gründern die Möglichkeit, bereits Geschäfte abzuschließen und Investitionen zu tätigen, bevor die vollständige Haftungsbeschränkung und Rechtsfähigkeit der GmbH erreicht ist. Die Gründergesellschaft bietet den Vorteil, dass die Gründer die finanziellen Risiken auf die eigentliche GmbH übertragen können, sobald sie formal gegründet wurde. Auch ermöglicht sie den frühzeitigen Start der geschäftlichen Aktivitäten und den Aufbau von Geschäftsbeziehungen. Die Gründergesellschaft ist daher eine wichtige rechtliche Konstruktion für Unternehmensgründer in Deutschland.Sozialtechnik
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