Montrealer Übereinkommen (MontÜbk) Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Montrealer Übereinkommen (MontÜbk) für Deutschland.

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Das Montrealer Übereinkommen (MontÜbk) ist ein internationales Abkommen, das die Haftung und den Schadensersatz für Schäden regelt, die durch Unfälle im Zusammenhang mit internationalen Zivilluftfahrtaktivitäten verursacht werden.
Es wurde 1999 in Montreal entwickelt und trat am 4. November 2003 in Kraft. Das MontÜbk gilt für Passagiere, Gepäck und Fracht auf internationalen Flügen. Es schafft ein einheitliches System zur Bestimmung der Haftung von Fluggesellschaften für Verletzungen, Todesfälle oder Schäden, die sich während des internationalen Luftverkehrs ereignen. Gemäß dem MontÜbk haben die Fluggesellschaften eine strikte Haftung in Höhe von 113.100 Sonderziehungsrechten (SZR) für Schäden bei Tod oder Verletzung eines Passagiers. Für Beschädigung oder Verlust von Gepäck beträgt die Haftungsgrenze 1.131 SZR pro Passagier. In einigen Fällen kann jedoch eine höhere Haftungsgrenze festgelegt werden, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Das MontÜbk erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Verzögerungen bei der Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht entstehen können. Die Haftungsgrenze für solche Schäden liegt bei 4.694 SZR pro Passagier. Es ist wichtig zu beachten, dass das MontÜbk auf internationale Flüge beschränkt ist und nicht für Inlandsflüge oder Flüge zwischen den Vertragsstaaten gilt, die nicht international sind. Es deckt auch nicht Schäden, die durch terroristische Handlungen oder Kriegshandlungen verursacht werden. Das MontÜbk bietet den Passagieren ein gewisses Maß an Schutz und Sicherheit, indem es einen klaren Rahmen für die Haftung der Fluggesellschaften festlegt. Es gewährleistet auch, dass die Haftungsgrenzen angemessen und ausgewogen sind. In einer zunehmend globalisierten Welt, in der internationale Reisen immer häufiger werden, spielt das MontÜbk eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Schutzes der Rechte der Passagiere und der ordnungsgemäßen Haftungsregelung in der internationalen Zivilluftfahrt. Besuchen Sie Eulerpool.com für weitere Informationen zu Finanzterminologie und -begriffen.zwischenstaatliches Gemeinschaftsprogramm
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