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Wirtschaftsausschuss Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Wirtschaftsausschuss für Deutschland.

Wirtschaftsausschuss Definition

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Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiger Begriff in der Unternehmenswelt, insbesondere im deutschen Arbeitsrecht.

Er bezieht sich auf einen offiziellen Ausschuss, der in Unternehmen gebildet wird, die einen Betriebsrat haben. Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Bereich sicherstellt und als Bindeglied zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat fungiert. Der Wirtschaftsausschuss hat eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. In erster Linie ist er für die Informations- und Beratungsrechte der Arbeitnehmer zuständig. Dies bedeutet, dass der Ausschuss Zugang zu allen relevanten wirtschaftlichen Informationen des Unternehmens hat und diese an den Betriebsrat weiterleitet. Er bewertet auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Mitbestimmung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit des Wirtschaftsausschusses ist die Beteiligung an der personellen Planung. Dies beinhaltet beispielsweise die Definition von Kriterien für die Einstellung, Beförderung oder Versetzung von Mitarbeitern. Der Ausschuss nimmt an Personalgesprächen teil und achtet darauf, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden. Darüber hinaus berät der Wirtschaftsausschuss den Betriebsrat bei wirtschaftlichen Fragen und unterstützt ihn bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Er spielt somit eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Der Wirtschaftsausschuss setzt sich aus Vertretern des Betriebsrats und der Arbeitnehmer zusammen. Die Mitglieder werden entweder vom Betriebsrat selbst gewählt oder in Betrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern durch eine separate Wahl bestimmt. Die Größe des Ausschusses hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab und wird in den entsprechenden Gesetzen festgelegt. Insgesamt ist der Wirtschaftsausschuss ein wesentlicher Bestandteil der Mitarbeitermitbestimmung in deutschen Unternehmen. Seine Aufgabe besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und sicherzustellen, dass deren Stimme in wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört wird.
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