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Übernahme Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Übernahme für Deutschland.

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Übernahme

Eine Übernahme (engl.

"acquisition") bezeichnet den Kauf eines Unternehmens oder eines Anteils daran durch eine andere Firma. Ziel der Übernahme ist es, die Aktivitäten und Ressourcen des erworbenen Unternehmens in die eigenen Geschäftsprozesse zu integrieren, um dadurch die eigene Wettbewerbsposition zu stärken oder neue Märkte zu erschließen. Eine Übernahme kann auf verschiedene Arten erfolgen. So kann beispielsweise eine Fusion angestrebt werden, bei der die beiden Unternehmen zu einem neuen Unternehmen verschmelzen, oder es erfolgt eine vollständige Übernahme, bei der das übernommene Unternehmen in die Muttergesellschaft integriert wird. Auch der Kauf von nur einem Teil des Unternehmens, beispielsweise eines Geschäftsbereichs oder einer Tochtergesellschaft, ist möglich. Der Übernahmeprozess ist in der Regel langwierig und komplex. Zunächst wird eine gründliche Analyse des zu erwerbenden Unternehmens durchgeführt. Hierbei werden beispielsweise die Wirtschaftlichkeit, der Marktanteil, die Mitarbeiterstruktur sowie mögliche Risiken untersucht. Auf Basis dieser Analyse wird dann entschieden, ob eine Übernahme sinnvoll ist und zu welchem Kaufpreis das Unternehmen erworben werden kann. Eine Übernahme kann sowohl für das übernehmende Unternehmen als auch für das übernommene Unternehmen erhebliche Vorteile bringen. So kann die Übernahme zu einer Stärkung des Marktzugangs und einer Erweiterung des Produktportfolios führen, aber auch zu Einsparungen durch Synergieeffekte beitragen. Allerdings birgt eine Übernahme auch immer Risiken, beispielsweise in Form von Integrationsproblemen oder dem Ausbleiben der erwarteten Erfolge. Insgesamt ist die Übernahme ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie und kann maßgeblich zum langfristigen Erfolg eines Unternehmens beitragen.
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