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Übungsleiterpauschale Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Übungsleiterpauschale für Deutschland.

Übungsleiterpauschale Definition

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Übungsleiterpauschale

Übungsleiterpauschale: Definition eines Steuervergünstigungssatzes für ehrenamtliche Betreuer von Sport- und Freizeitaktivitäten Die "Übungsleiterpauschale" ist ein Begriff, der im deutschen Steuerrecht verwendet wird, um eine spezifische Steuervergünstigung für ehrenamtliche Betreuer von Sport- und Freizeitaktivitäten zu beschreiben.

Diese Pauschale stellt eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der gemeinnützigen Arbeit im Bereich des Sports und der Freizeit dar und hat das Ziel, die finanzielle Belastung zu reduzieren, die mit der Tätigkeit als Übungsleiter verbunden ist. Gemäß § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können ehrenamtliche Übungsleiter in Deutschland eine jährliche Steuerfreibetragsgrenze in Höhe von 2.400 Euro in Anspruch nehmen. Diese Steuervergünstigung ist jedoch an bestimmte Bestimmungen und Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Um als Übungsleiter im Sinne dieser Pauschalregelung zu gelten, muss eine Person bestimmte Kriterien erfüllen. Der Betreffende muss eine qualifizierte Ausbildung oder entsprechende Erfahrungen in dem Bereich haben, in dem er oder sie ehrenamtlich tätig ist. Darüber hinaus muss die Tätigkeit im Rahmen einer gemeinnützigen Organisation oder Institution ausgeübt werden. Hierzu zählen beispielsweise Sportvereine, gemeinnützige Kulturfördervereine oder Jugendorganisationen. Die Übungsleiterpauschale soll sicherstellen, dass diejenigen, die sich unentgeltlich in der Sport- und Freizeitbetreuung engagieren, steuerlich entlastet werden. Diese steuerliche Förderung erkennt den unschätzbaren Wert der ehrenamtlichen Arbeit an und trägt dazu bei, dass ein breites Spektrum an Freizeitangeboten für die Gesellschaft zur Verfügung steht. Es ist wichtig zu betonen, dass die Übungsleiterpauschale nicht nur für hauptberufliche Übungsleiter gilt, sondern auch für Personen, die diese Tätigkeit nebenberuflich oder im Rahmen eines Minijobs ausüben. Die steuerliche Begünstigung erfolgt in Form eines Freibetrags, der bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Insgesamt stellt die Übungsleiterpauschale eine wertvolle Möglichkeit dar, die gemeinnützige Arbeit im Bereich des Sports und der Freizeit zu fördern und diejenigen zu unterstützen, die ihre Zeit und Energie ehrenamtlich in die Betreuung von Sportaktivitäten investieren. Durch diese steuerliche Vergünstigung wird die gesellschaftliche Teilhabe an Sport- und Freizeitangeboten aktiv gefördert und somit ein wichtiger Beitrag zur individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung geleistet.
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