Bundesgerichtshof stärkt Bundeskartellamt im Kampf gegen Googles Marktmacht

Eulerpool Research Systems 21. Feb. 2024
Die Wettbewerbshüter können aufatmen, denn der Bundesgerichtshof hat ihnen den Rücken gestärkt: Google-Material darf an Konkurrenzunternehmen weitergereicht werden, um den Verdacht wettbewerbswidriger Praktiken zu untersuchen. Zwar räumte das Gericht nicht in jeder Hinsicht dem Bundeskartellamt das Recht ein, aber zumeist überwogen die Interessen der Behörde gegenüber Googles Wunsch nach Geheimhaltung betrieblicher Interna. Das Amt erhielt weitgehend grünes Licht, ausgewählte Dokumente an die Spezialisten von TomTom und Cerence weiterzugeben, zwei Unternehmen, die im wachsenden Markt der Infotainment-Systeme für Fahrzeuge mit Google konkurrieren. Im Zentrum der Kontroverse stehen die Google Automotive Services (GAS), ein Bundle von Diensten, die unter anderem Google Maps, Google Play und Google Assistant für Autofahrer zusammenführen. Während einige Automobilhersteller wie Volvo und Ford auf GAS setzen, stehen deutsche Marken wie BMW und Mercedes nicht auf Googles Kundenliste. Das Bundeskartellamt hat deutlich gemacht, dass es Googles Bündelungspolitik und weitere Vorgaben zur Darstellung der Dienste als wettbewerbsbeschränkend ansieht und dagegen vorgehen möchte. Dementsprechend ist der Austausch der vorläufigen Bewertungen des Amtes ein wesentlicher Schritt, um die Stellungnahme der Wettbewerber zu den Praktiken Googles einzuholen. Der Suchmaschinenriese hatte sich gegen die Offenlegung gewehrt und argumentiert, dass es sich um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse handle. Trotz einiger vorab geschwärzter Passagen gab es noch offene Streitpunkte, allerdings konnte nicht jeder Fall in der mündlichen Verhandlung gelöst werden. Der BGH führte aus, dass bei der Entscheidung über die Offenlegung stets die Notwendigkeit, Eignung und Angemessenheit abzuwägen sei und dass das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Sachverhalte die Geheimhaltungsinteressen überwiegen kann. Google reagierte auf das Urteil verhalten positiv. Der Konzern sieht das strenge Prüfverfahren des BGH als Garant dafür, dass vertrauliche Informationen geschützt bleiben und die Interessen aller Beteiligten ausgeglichen werden. Gleichzeitig bedürfe es einer detaillierten Bewertung des Urteils und dessen Begründung.

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