Erbstreit um Millionen: Veltins-Spross zieht vor Gericht den Kürzeren

Eulerpool Research Systems 5. Juni 2025

Takeaways NEW

  • Carl Clemens Veltins verlor den Erbschaftsstreit um das Veltins-Familienvermögen.
  • Das Gericht bestätigte die Enterbung aufgrund einer Verjährung von Pflichtteilsansprüchen.
Die Auseinandersetzung um das millionenschwere Erbe der renommierten Bierbrauer-Familie Veltins ist um ein Kapitel reicher. Carl Clemens Veltins, Sprössling der traditionsreichen Familie und Spross einer der erfolgreichsten Brauereidynastien Deutschlands, musste beim Landgericht eine Niederlage hinnehmen. Die Richter bestätigten die Enterbung durch seine Mutter, die sich zugunsten der beiden Schwestern des Klägers entschieden hatte. Laut Gericht sind jegliche Ansprüche auf einen Pflichtteil aufgrund der Verjährung von mehr als 30 Jahren nach dem Tod der Mutter nicht mehr durchsetzbar. Trotz der Aussicht auf eine Niederlage wirkte der 63-jährige Kläger vor Prozessbeginn unbeirrt und gefasst. Die hohen Prozesskosten in Höhe von 360.000 Euro, die er im Voraus aufbringen musste, standen in keinem Verhältnis zur erhofften Summe von 30 Millionen Euro, die auf dem Spiel stand. Der Grund für seinen späten Vorstoß nach so vielen Jahren lag laut Veltins darin, dass ihm erst kürzlich finanzielle Mittel für eine Klage zur Verfügung gestellt wurden. Der Versuch, das Testament seiner Mutter zu annullieren, scheiterte ebenfalls. Veltins argumentierte, seine Mutter sei nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen, als sie das Testament verfasste. Doch die Beklagtenseite, vertreten durch die Schwestern, konterte dieses Argument energisch. Die Mutter habe damals die Geschäfte der Brauerei bis kurz vor ihrem Tod geführt, was auch das Gericht überzeugt. Weder Susanne Veltins, die wie ihr Neffe in dem renommierten Unternehmen tätig ist, noch ihre Schwester erschienen persönlich zur Verhandlung. Die Brauerei selbst betonte, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen keinerlei wirtschaftliche Folgen hätten und es sich um eine rein familiäre Angelegenheit handle. Veltins hingegen schilderte eindringlich die Umstände, unter denen er seine Verzichtserklärung unterschrieb – nach einer durchfeierten Nacht, in der ihm die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht bewusst gewesen sei. Doch rechtlich bleibt die Frage um den Alkoholpegel irrelevant, da vermeintliche Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden müssen, sobald klar ist, dass man im Erbe unberücksichtigt geblieben ist. Angesichts der Verjährung bleibt dem Kläger nichts als die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen, um möglicherweise doch noch in den Genuss seines Erbteils zu kommen.

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