Gericht bestätigt Zugangssperren: Deutsche Landesmedienanstalten gegen Zypern-basierte Pornoseiten
Eulerpool Research Systems •5. Juni 2025
Takeaways NEW
- Deutsche Gerichte unterstützen weiterhin die Sperrung von Pornoseiten aus Zypern in Deutschland.
- Die Sperrungen zielen auf den Schutz von Minderjährigen durch unzureichende Altersüberprüfungen ab.
Zwei bekannte Pornoseiten, die ihren Sitz in Zypern haben, bleiben vorerst für Kunden mehrerer großer Provider in Deutschland gesperrt. Hierzu hatte zuletzt das Verwaltungsgericht München Anträge der Betreiberin abgelehnt, die Sperrungen für einen deutschen Provider vorläufig aufzuheben, wie von einem Gerichtssprecher mitgeteilt wurde. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte bereits vor über einem Jahr diese Sperren angeordnet, die weiterhin Bestand haben. Diese Maßnahmen sind Teil einer koordinierten Strategie mehrerer Landesmedienanstalten, die ein gezieltes Vorgehen gegen die Seiten verfolgen. In den Augen der Aufsichtsbehörden leisten die Betreiber nicht genügend, um Minderjährige vor den Inhalten der Plattformen zu schützen. Kritisch wird insbesondere die fehlende Altersüberprüfung bei der Nutzung der Seiten bewertet, erklärte die BLM. Da die Betreiberin den Anforderungen der Medienanstalten nicht nachkam, entschied man sich, die Sperrungen bei den fünf meistgenutzten Providern in Deutschland durchzusetzen. Der Erfolg der Medienanstalten vor Gericht setzt sich fort. Bereits im April hatten das Verwaltungsgericht Berlin und ein weiteres Gericht in Neustadt an der Weinstraße ähnliche Anträge der Betreiberin abgelehnt. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, lobte die Beschlüsse als „starkes Signal für den Kinder- und Jugendmedienschutz“ in Deutschland und betonte die Rechtswidrigkeit eines Verzichts auf einfache Alterskontrollen. Gänzlich entschieden ist der Rechtsstreit dennoch nicht. In Rheinland-Pfalz beschäftigt sich mittlerweile das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit der Angelegenheit, da die Anbieterin Rechtsmittel eingelegt hat. Auch in München sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig, und die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerden beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Die Eilverfahren werden voraussichtlich von umfassenderen Hauptverfahren gefolgt, für die in München jedoch noch kein Termin festgelegt ist.
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