Handgepäck im Fokus: Verbraucherschützer gegen Gebührenpolitik von Fluggesellschaften
Eulerpool Research Systems •21. Mai 2025
Takeaways NEW
- Verbraucherschützer beschweren sich bei der EU über Gebühren für Handgepäck.
- Fluggastrechte sollen im Rahmen einer EU-Reform neu definiert werden.
Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Praxis vieler Fluggesellschaften eingereicht, Gebühren für größere Handgepäckstücke zu erheben. Diese Vorgehensweise sei ausbeuterisch, so Beuc. Begleitet wird die Initiative von Mitgliedsorganisationen in verschiedenen Ländern, darunter dem Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland. Sieben Fluggesellschaften stehen dabei im Fokus der Kritik, darunter namhafte Unternehmen wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air, die lediglich ein kleines Handgepäckstück kostenlos erlauben.
Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das besagt, dass Handgepäck keine gesonderten Gebühren erfordern dürfe, solange es innerhalb „angemessener“ Größen- und Gewichtsvorgaben bleibe. Allerdings mangelt es an einer genauen Definition dieser Kriterien im EU-Recht, was aus Sicht der Verbraucherschützer die Grenzen der Fluggesellschaften als rechtswidrig erscheinen lässt. Reisende, so der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna, sollten für ein bis drei Tage ausreichend Gepäck mitführen können – in den meisten Fällen ein Rollkoffer. Zudem verursache Handgepäck im Gegensatz zu Aufgabegepäck keine zusätzlichen Kosten.
Ryanair hingegen weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die jetzige Regelung mit dem EU-Recht konform sei. Eine Erweiterung der kostenfreien Handgepäckregeln würde laut Ryanair die Ticketpreise für alle erhöhen. Die Wahlmöglichkeit, ein größeres Handgepäckstück kostenpflichtig mitzuführen, sei gemäß Ryanair kundenorientiert gestaltet.
Die Verbraucherschützer fordern nun klare Regelungen auf EU-Ebene, um die Gepäckkostenpraxis für Verbraucher transparenter zu gestalten. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung wird als "perfekte Gelegenheit" bezeichnet, um diese Anliegen zu adressieren. Das EU-Parlament hat die Kommission bereits beauftragt, klare Richtlinien festzulegen, auch wenn diese bislang an die Fluggesellschaften verwiesen hat, die untereinander noch keine einheitlichen Regelungen gefunden haben.
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