Verwaltungsgericht Köln ermöglicht Bundesregierung die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook
Eulerpool Research Systems •22. Juli 2025
Takeaways NEW
- Verwaltungsgericht Köln erlaubt Bundesregierung die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook.
- Entscheidung trotz Bedenken über Datenschutz und mögliche Berufung abwartend.
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Bundesregierung auch weiterhin ihre Öffentlichkeitsarbeit über Facebook betreiben darf. Dies geschieht trotz gegenteiliger Bedenken des Datenschutzbeauftragten, und im Rahmen eines Verfahrens, das auf die Klage des Bundespresseamts zurückgeht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich ist.
Der Streit begann Anfang 2023, als der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Bundespresseamt anwies, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Seine Argumentation basierte darauf, dass der Facebook-Auftritt einer Behörde nicht datenschutzkonform sei. Trotz dieser Anordnung blieb die Facebook-Präsenz der Regierung mit etwa einer Million Follower aktiv.
Das Bundespresseamt hatte den Rechtsweg auch beschritten, um in einem Musterverfahren Klarheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für behördliche Facebook-Seiten zu erlangen. In diesem Zusammenhang steht vor allem die Auslegung der komplexen europäischen Datenschutzregulierungen im Vordergrund. Die aktuelle Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider teilt die Auffassung, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta Benutzerinformationen sammelt, ohne wirksame Einwilligung der Nutzer, und lehnt deshalb die Nutzung der Plattform durch Behörden ab.
Den Richtern in Köln zufolge ist jedoch nicht die Bundesregierung, sondern Meta selbst in der Pflicht, die Zustimmung der Benutzer zur Datennutzung einzuholen. Daher kann der Bundesregierung nicht verwehrt werden, Facebook für ihre Informationsangebote zu nutzen. Sollte eine Berufung eingereicht werden, würde der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter verhandelt werden.
Regierungssprecher Stefan Kornelius unterstreicht die Bedeutung von Facebook für die Öffentlichkeitsarbeit: "Das Urteil bestärkt uns in der Fortführung unserer Facebook-Präsenz", äußerte er. Er hob hervor, dass es entscheidend sei, Informationen dort anzubieten, wo sich die Bürger informieren. Soziale Medien seien für viele inzwischen eine zentrale, teils die einzige Informationsquelle.
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