Wirtschaftdebate um Tariftreuegesetz: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wehrt Kritik entschlossen ab

Eulerpool Research Systems 24. Juli 2025

Takeaways NEW

  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt das Tariftreuegesetz gegen Kritik der Wirtschaftsverbände.
  • Das Gesetz soll faire Löhne fördern und ist besonders für Mittelständler und Unternehmen ohne Tarifbindung attraktiv.
In den jüngsten Diskussionen um das vorgeschlagene Tariftreuegesetz hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Kritiken der Wirtschaftsverbände energisch zurückgewiesen. Die Vorwürfe, das Gesetz sei ein „Bürokratiemonster“ oder würde Unternehmen zu Tarifverträgen drängen, wies Bas als unbegründet zurück. Ihrer Meinung nach wurde das Gesetz bewusst bürokratiearm gestaltet, und kein Unternehmen werde gezwungen, einen Tarifvertrag abzuschließen. Das Modell dafür findet sich bereits seit 2024 in Mecklenburg-Vorpommern. Besonders Mittelständler und Unternehmen, die ihren Angestellten faire Löhne bieten, sollen von den geplanten staatlichen Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro profitieren. Bas betonte, dass es nur gerecht sei, wenn auch Arbeitnehmer von den umfangreichen Investitionen des Staates durch bessere Löhne profitieren. Selbst kleinere Unternehmen ohne Tarifbindung haben die Möglichkeit, sich mit minimalem Aufwand zertifizieren zu lassen, um attraktive öffentliche Aufträge zu ergattern. Im Fokus der Regierung steht, dass bei öffentlichen Ausschreibungen ab 50.000 Euro die Unternehmen branchenübliche Entgelte und zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld und geregelte Ruhezeiten gewährleisten. Die rückläufige Tarifbindung in Deutschland soll durch diese Maßnahme gestoppt werden. Während vor 30 Jahren noch drei Viertel der Arbeitsplätze tarifgebunden waren, sind es heute nur noch die Hälfte. Besonders in Ostdeutschland ist der Rückgang bemerkbar und Wirtschaftsverbände betrachten die Vorgaben kritisch. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin, Manuela Schwesig (SPD), verteidigte die Einführung von Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen. Wichtig sei, dass der Staat nicht nur das billigste, sondern auch das fairste Angebot beherzige, betonte Schwesig auf einer Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion. In Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell ein Vergabemindestlohn von 13,98 Euro pro Stunde gefordert. Ein weiteres positives Signal kam von der Mindestlohn-Kommission, die eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 vorgeschlagen hat. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren rund 150.000 Arbeitnehmer von dieser Anpassung, erklärte Schwesig. Dennoch bleibt der Nordosten Deutschlands die Region mit den geringsten Einkommen, wobei über ein Drittel der rund 351.000 Vollzeitkräfte weniger als 2.750 Euro brutto im Monat verdient. Dies belegt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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