Amazon unterliegt im Rechtsstreit um unlautere Werbung: Gericht kippt Preisangaben bei Prime Deal Days
Eulerpool Research Systems •15. Juli 2025
Takeaways NEW
- Gericht erklärt bestimmte Preisangaben bei Amazon für unzulässig.
- Amazon kündigt Berufung gegen das Urteil an.
Der amerikanische E-Commerce-Riese Amazon sieht sich gezwungen, seine Preisstrategien bei Sonderaktionen künftig neu zu bewerten. Das Landgericht München I hat entschieden, dass bestimmte Preisangaben von Amazon bei den "Prime Deal Days" als unzulässig anzusehen sind. Dieses Urteil kommt nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die nun in drei speziellen Fällen obsiegte. Im Wiederholungsfall droht Amazon eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, jedoch hat das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt.
Teil des Streits war die Werbung für kabellose Kopfhörer, deren angeblicher Rabatt von 19 Prozent sich nicht auf einen früheren Amazon-Preis, sondern auf die "unverbindliche Preisempfehlung" des Herstellers bezog. Dies wurde nun als irreführend gewertet. Vergleichbare Fälle betrafen Preisreferenzen wie den "Kundendurchschnittspreis", der ebenfalls in die Kritik geriet. Laut dem Gerichtsurteil müssen Rabatte sich stattdessen am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage orientieren, was dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Aldi Süd vom vergangenen Herbst folgt.
Das Gericht entschied, dass Amazons Vorgehen den Konsumenten wesentliche Informationen vorenthalten hat und somit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstößt. Das Urteil erklärt, dass die Kundschaft erwarten darf, während der "Prime Deal Days" Angebote zu erhalten, die tatsächlich preisgünstiger als die Preise vor dieser Aktion sind. In einer Reaktion auf das Urteil betonte eine Sprecherin von Amazon, dass man mit der gerichtlichen Bewertung nicht einverstanden sei und Berufung einlegen werde. Nach Ansicht des Unternehmens sei die geltende Regelung mehrdeutig und bedürfe einer gerichtlichen Klärung.
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hob hervor, dass viele Unternehmen die "unverbindliche Preisempfehlung" als Schlupfloch für ihre Verkaufsstrategien nutzen. Er betonte, es sei entscheidend, weiterhin für Preisklarheit und Preiswahrheit zu kämpfen, damit Verbraucher täuschende Preisreduzierungen erkennen können. Der Verbraucherschützer merkte an, dass ähnliche Verfahren gegen andere Handelskonzerne wie MediaMarktSaturn, Penny und Aldi laufen.
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