Cum-Cum-Skandal: Aufarbeitung im Schneckentempo – Milliardenschaden bleibt
Eulerpool Research Systems •22. Juli 2025
Takeaways NEW
- Cum-Cum-Geschäfte verursachen dem deutschen Staat potenziellen Schaden in Milliardenhöhe.
- Aufklärung schreitet langsam voran und Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der Finanzkriminalität werden diskutiert.
Der Steuerbetrug rund um die Cum-Cum-Aktiengeschäfte hat dem deutschen Staat Finanzlöscher in Milliardenhöhe geschlagen. Doch die Aufklärung verläuft zäh, wie aktuelle Daten des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen belegen. Von den zahlreich noch offenen Verdachtsfällen konnten bisher lediglich 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen werden. In diesen wurde eine Rückforderung von 226,7 Millionen Euro veranlasst. Für die verbliebenen 253 Verdachtsfälle schätzt das Finanzministerium ein mögliches Volumen von 7,3 Milliarden Euro, womit der bekannte Gesamtschaden auf über 7,5 Milliarden Euro anwächst. Die Gesamtgröße des Schadenspotenzials durch Cum-Cum-Geschäfte bleibt laut Bundesregierung unklar.
Verglichen mit dem Cum-Ex-Skandal, bei dem Investoren dem Fiskus geschätzte zehn Milliarden Euro entzogen, stehen Cum-Cum-Deals in puncto Steuerausfall in nichts nach. Banken erschufen hierbei für ausländische Aktionäre steuerliche Vorteile. Christoph Spengel, Finanzwissenschaftler aus Mannheim, schätzt den Steuerausfall durch Cum-Cum-Transaktionen gar auf 28,5 Milliarden Euro – deutlich höher als bei Cum-Ex. Eine Umfrage der Finanzaufsicht Bafin ergab die Beteiligung von 54 Banken an diesen undurchschaubaren Geschäften, die bis mindestens 2016 angedauert haben.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) setzt sich für eine intensivierte Bekämpfung der Finanzkriminalität ein und hatte in diesem Zusammenhang die Diskussion um die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege angestoßen. Die Koalitionsregierung hatte diese Frist zuvor auf acht Jahre verkürzt, nun wird erneut eine zehnjährige Frist geprüft, um die Aufklärung zu erleichtern.
Kritik an der zögerlichen Herangehensweise kommt von der Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck: Die angekündigten Maßnahmen zur Verlängerung der Aufbewahrungsfristen bleiben ihrer Meinung nach vage. Sie fordert entschlossenes Handeln zur Sicherung der Belege und effektiven Aufklärung.
Während einige Protagonisten des Cum-Ex-Skandals, darunter Hanno Berger, bereits verurteilt wurden, steht im Cum-Cum-Skandal noch der erste Strafprozess aus. Das Landgericht Wiesbaden hat im März Anklage gegen fünf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen, der Prozessbeginn bleibt indes ungewiss.
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