Neue Debatte um Fluggastrechte in der EU: Ein komplexes Geflecht aus Interessen
Eulerpool Research Systems •5. Juni 2025
Takeaways NEW
- EU diskutiert Änderungen der Entschädigungsregeln bei Flugverspätungen.
- Deutschland unterstützt die Beibehaltung der Drei-Stunden-Regelung.
Die europäische Bühne ist erneut Schauplatz einer lebhaften Debatte: Die Verkehrsminister der EU-Staaten stimmen über mögliche Änderungen der Fluggastrechte ab. Im Fokus dieser Reform steht die Frage, ab welcher Verspätungsdauer Passagiere Anspruch auf Entschädigungen erheben können. Drei, vier oder fünf Stunden stehen dabei zur Diskussion, allerdings ist eine klare Mehrheit für keinen der Vorschläge in Sicht. Deutschland zeigt dabei eine entschiedene Haltung gegen die Vier- oder Fünf-Stunden-Option. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstreicht den Wunsch, die geltende Regelung beizubehalten, die Fluggästen bei einer dreistündigen Verspätung Ansprüche zusichert, vorausgesetzt, die Airline trägt die Verantwortung.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat in einer Umfrage durch das Institut Yougov ermitteln lassen, dass 73 Prozent der befragten Passagiere erst nach fünf Stunden Verspätung auf eine Entschädigungszahlung bestehen würden, solange sie ihr Ziel noch am selben Tag erreichen. Lediglich 21 Prozent legen Wert darauf, bereits nach drei Stunden entschädigt zu werden, und nehmen gegebenenfalls einen späteren Reiseantritt in Kauf.
Die Airlines argumentieren, dass an vielen europäischen Zielen ein Ersatzflugzeug innerhalb von drei Stunden technisch schwer bereitzustellen sei, was unter Umständen zu einer Reduzierung der angebotenen Flüge führen könnte. Eine Fünf-Stunden-Frist scheint für sie praktikabler. Verbraucherschützer hingegen warnen, dass bei einer Fristverlängerung 80 Prozent der Betroffenen leer ausgingen.
Auch einige politische Stimmen melden sich zu Wort. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen hält den Vorschlag für einen zu tiefen Eingriff in die Rechte der Fluggäste und plädiert im Sinne der aktuellen Position des Europäischen Parlaments für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Regelung. Die Parlamentarier haben hier noch ein Mitspracherecht, sehen jedoch die Gefahr, dass ein selten angewandtes Verfahren der letzten elf Jahre die Verhandlungen verkomplizieren und Beschlüsse beschleunigen könnte.
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