Britische Kanzleien und Claims Management Companies (CMCs) sehen sich wachsender Kritik ausgesetzt, weil sie in prominenten „No-win-no-fee“-Klagen gegen Autobanken versteckte Ausstiegsgebühren verlangen. Mandanten, die ihre Beteiligung an den Klagen gegen Institute wie Lloyds, Barclays, Close Brothers oder Santander UK nach mehr als 14 Tagen beenden wollen, drohen Kosten von bis zu 175 Pfund pro Stunde.
Die Verfahren drehen sich um mutmaßlich rechtswidrige Provisionen, die Autohäuser beim Abschluss von Finanzierungsverträgen erhielten. Analysten schätzen, dass den Banken daraus Entschädigungszahlungen von bis zu 44 Milliarden Pfund drohen. Die britische Finanzaufsicht FCA hatte kritisiert, dass Händler durch die Kopplung der Provisionen an Zinshöhen Anreize hatten, teure Kredite zu vermitteln.
Während „No-win-no-fee“-Modelle in der Werbung als kostenfrei im Misserfolgsfall präsentiert werden, finden sich Hinweise auf Ausstiegsgebühren meist nur im Kleingedruckten der Verträge oder am unteren Ende von Websites. Die Kanzlei PCP Claimback verlangt laut eigenen Bedingungen 175 Pfund pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer für bereits geleistete Arbeit bei Rücktritt nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Auch Courmacs Legal, das nach eigenen Angaben an vier Millionen solcher Klagen arbeitet, erhebt bei Rückzug pauschal 150 Pfund plus Mehrwertsteuer. Bei weiterem Aufwand behält sich das Unternehmen zusätzliche Forderungen vor. Geschäftsführer Darren Smith begründet dies mit erheblichen Vorarbeiten von durchschnittlich 300 Pfund je Fall.
Slater and Gordon, bekannt aus der Dieselgate-Sammelklage, weist ebenfalls auf mögliche Kosten für Bearbeitungsgebühren, Gutachten, Anwaltskosten und Versicherungen hin, sollte der Mandant nach Ablauf der Widerrufsfrist aussteigen.
Verbraucherschützer und Branchenvertreter äußern sich zunehmend besorgt. Seema Kennedy von der Organisation Fair Civil Justice nennt die Praktiken „zutiefst bedenklich“: „Verbraucher werden in Klagen gelockt, die sie womöglich nicht verstehen, und dann mit teuren Gebühren bedroht, wenn sie aussteigen wollen.“
Tom Goodhead, Gründer der Mass-Claim-Kanzlei Pogust Goodhead, kritisierte: „Im Moment herrscht ein regelrechter Goldrausch vor dem Supreme-Court-Urteil.“ Seine eigene Kanzlei räumt allerdings ein, ebenfalls Standardklauseln für etwaige Gebühren zu nutzen, habe aber nie solche Forderungen erhoben.
Die Solicitors Regulation Authority bereitet derzeit einen Bericht zu den Praktiken der Branche vor, der sich auch mit den beanstandeten Gebührenmodellen befassen soll.
Das britische Supreme Court wird diesen Monat über ein Berufungsurteil entscheiden, das die Provisionen als unrechtmäßig einstufte. Die Anteile der betroffenen Banken gerieten zuletzt bereits unter Druck.