Rangprinzip Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Rangprinzip für Deutschland.
Rangprinzip ist ein Konzept zur Rangfolgeregelung von Wertpapieren und Schuldtiteln im deutschen Kapitalmarkt.
Es bezieht sich insbesondere auf Situationen, in denen ein Schuldner zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet. Das Rangprinzip legt fest, wie die verschiedenen Gläubiger in solchen Situationen rechtlich priorisiert werden. Im deutschen Rechtssystem wird das Rangprinzip durch das Insolvenzrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß dem Rangprinzip werden die Forderungen der Gläubiger in verschiedene Rangklassen eingeteilt, um die Reihenfolge ihrer Befriedigung im Falle einer Insolvenz festzulegen. Nach dem Rangprinzip haben sogenannte "ranghöhere" Gläubiger Vorrang vor "rangniedrigeren" Gläubigern. Dabei wird in der Regel zwischen "gesicherten" und "ungesicherten" Gläubigern unterschieden. Gesicherte Gläubiger, die beispielsweise durch Sicherungsrechte wie Grundpfandrechte abgesichert sind, haben normalerweise vorrangige Ansprüche gegenüber ungesicherten Gläubigern. Innerhalb der Rangklassen werden die Forderungen der Gläubiger nach dem Grundsatz der Ranggleichheit behandelt. Das bedeutet, dass Gläubiger innerhalb derselben Rangklasse gleichberechtigt sind und ihre Forderungen anteilig bedient werden. Das Rangprinzip spielt auch eine wichtige Rolle bei der Kreditvergabe und der Bewertung von Wertpapieren. Bei der Vergabe von Krediten wird die Rangfolge der Gläubiger berücksichtigt, um das Risiko für die Kreditgeber zu bewerten. Ebenso werden bei der Bewertung von Wertpapieren die Rangposition und das Risiko der Gläubiger berücksichtigt, um den potenziellen Wert und die Attraktivität der Wertpapiere für Investoren zu bestimmen. Insgesamt ist das Rangprinzip ein essenzieller Bestandteil des deutschen Kapitalmarkts und trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit für Investoren und Gläubiger bei. Es stellt sicher, dass Gläubiger fair behandelt werden und schafft eine klare Hierarchie der Ansprüche im Insolvenzfall.International Standards Organization
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