Analyse der Bundesbank: Maßnahmen zur Rentenreform greifen zu kurz
Eulerpool Research Systems •17. Juni 2025
Takeaways NEW
- Die Bundesbank kritisiert die Rentenpläne der Bundesregierung als nicht ausreichend.
- Vorschläge beinhalten die Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung und eine Staffelung von Rentenab- und -zuschlägen.
Die Bundesbank hat die Pläne der Bundesregierung für eine sogenannte "Aktivrente" in Frage gestellt und weist darauf hin, dass diese nicht ausreichend durchschlagkräftig seien. Um längere Erwerbsleben erfolgreich zu unterstützen, schlägt die Bundesbank vor, die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Zudem soll die Möglichkeit einer vorgezogenen, abschlagsfreien Rente überdacht werden.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgelegt, dass Beschäftigte nach 45 Berufsjahren weiterhin vorzeitig Altersrente beziehen können, ohne dass das Rentenalter von 67 nach oben korrigiert wird. Gleichzeitig fördert die Regierung eine längere Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer. Die sogenannte "Aktivrente" sieht vor, dass jene, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro ihres Monatseinkommens steuerfrei erhalten können.
Die Bundesbank jedoch argumentiert, dass finanzielle Anreize nicht primär entscheidend sind, wenn Menschen im fortgeschrittenen Alter weiterhin arbeiten. Vielmehr seien Freude an der Arbeit und soziale Aspekte ausschlaggebend. Dies deutet darauf hin, dass es lediglich zu Mitnahmeeffekten kommen könnte: Diejenigen, die ohnehin länger arbeiten wollen, profitieren von den Vorteilen, doch die gesetzliche Rentenversicherung wird dadurch finanziell nicht entlastet.
Ebenso äußert die Bundesbank Bedenken hinsichtlich der aktuellen Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Rentenbezug. Die derzeitigen Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat sind laut der Bundesbank zu gering angesetzt und verursachen finanzielle Belastungen für die Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu erscheinen die Zuschläge von 0,5 Prozent bei verzögerter Rentenaufnahme zu hoch.
Ein interessanter Ansatz der Bundesbank ist die Staffelung von Ab- und Zuschlägen. Diese sollten sich am zeitlichen Abstand zum regulären Rentenalter orientieren, um eine gerechtere und neutralere Ausgestaltung zu gewährleisten. So könnte beispielsweise für den Geburtsjahrgang 1964 der Abschlag bei einem Renteneintritt im Alter zwischen 63 bis 64 Jahren bei 0,37 Prozent pro Monat liegen, während im Alter von 66 bis 67 Jahren ein erhöhter Abschlag von 0,42 Prozent pro Monat greifen könnte.
Zudem plädiert die Bundesbank dafür, diese Ab- und Zuschläge regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, etwa alle fünf Jahre oder wenn neue demografische Vorhersagen vorliegen.
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