Krankenhausreform: Anpassungsgesetz geht in die nächste Runde
Eulerpool Research Systems •23. Juli 2025
Takeaways NEW
- Das Bundesgesundheitsministerium plant ein Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform mit Fokus auf Qualität und Umsetzungsspielraum für Länder.
- Bedenken bestehen hinsichtlich einer möglichen Verwässerung der Reformprinzipien und der Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge.
Das Bundesgesundheitsministerium treibt die Nachsteuerungen der Krankenhausreform voran und plant, einen Entwurf für ein Anpassungsgesetz zur Anhörung bei Ländern und Verbänden vorzulegen. Dabei soll der Fokus weiterhin auf einer verbesserten Qualität und der Konzentration komplexer Eingriffe liegen. Gleichzeitig sollen die Länder mehr Spielraum erhalten, um die Reform bestmöglich umzusetzen.
Zu Beginn des Monats verständigten sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Länder-Kollegen auf die Nachjustierung der von der Ampel-Koalition durchgesetzten Reform, die trotz Widerstand Anfang 2025 in Kraft treten wird und bis 2029 umgesetzt werden soll. Die Zahl der Kliniken wird sich voraussichtlich verkleinern. Zentraler Punkt der Finanzierung bleibt die Einführung neuer "Leistungsgruppen", die Behandlungen präziser beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben für Personal und Expertise sicherstellen sollen.
Im Hinblick auf längere Ausnahmeregelungen ist geplant, dass bestimmte Standards für Ärzte in Ausnahmefällen zweimal für drei Jahre ausgesetzt werden können. Zudem sollen Fristen verlängert werden, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Reformauswirkungen besser zu beurteilen. Die bestehende Definition eines Klinikstandorts, die eine maximale Gebäudeentfernung von zwei Kilometern vorsieht, soll hingegen unverändert bleiben.
Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen, äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verwässerung der Reformprinzipien. Er warnte, dass die Aufweichung verbindlicher Standards und die Aufhebung von Steuerinstrumenten die Verantwortung der Länder für Qualität und Wirtschaftlichkeit untergrabe. "Wer die Reform verwässert, gefährdet das Vertrauen der Beschäftigten im Gesundheitswesen und damit eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge."
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