Lockerungen bei Sanierungshilfen: Deutschland setzt auf Zukunftsinvestitionen

Eulerpool Research Systems 23. Juli 2025

Takeaways NEW

  • Die Bundesregierung plant Gesetzesänderungen zur Förderung von Zukunftsinvestitionen in finanzschwachen Regionen.
  • Lockerungen bei Sanierungshilfen ermöglichen den Ländern, mehr Schulden aufzunehmen, während sie weiterhin über Schuldenabbau berichten müssen.
Die Bundesregierung geht mit einem neuen Gesetzesentwurf in die Offensive, um die Zukunftsinvestitionen auch in finanzschwachen Regionen wie Bremen und dem Saarland zu fördern. Jüngste Meldungen aus dem Finanzministerium bestätigen, dass bestehende Auflagen bei den sogenannten Sanierungshilfen gelockert werden sollen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont, dass durch diese Änderungen alle Bundesländer in die Lage versetzt werden sollen, verstärkt in die Zukunft zu investieren. Die Vernachlässigung notwendiger Investitionen habe zu einem erheblichen Investitionsstau geführt. Im Fokus der neuen Gesetzesinitiative steht die Anpassung des Sanierungshilfegesetzes. Bereits seit 2020 profitieren das Saarland und Bremen von jährlichen Sanierungshilfen in Höhe von je 400 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Finanzspritzen sind jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Länder ihre Schulden abbauen. Bisher war eine Aufnahme neuer Kredite im Rahmen dieser Auflagen nicht möglich, da dies den Verzicht auf die Hilfen nach sich zog. Mit der geplanten Gesetzesänderung, die noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, sollen auch die Empfängerländer der Sanierungshilfen von den gelockerten Regelungen der Schuldenbremse profitieren können. Dies erlaubt ihnen, höhere Schulden aufzunehmen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Das Finanzministerium weist jedoch darauf hin, dass die Kreditaufnahmefähigkeit für Bremen und das Saarland im nationalen Vergleich weiterhin eingeschränkt bleibt, um eine überbordende Verschuldung zu vermeiden. Zudem sind sie verpflichtet, regelmäßig über den Schuldenabbau und die Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten. Bundestag und Bundesrat haben bereits grünes Licht für eine Lockerung der Schuldenbremse gegeben. Analog zur Regelung für den Bund können nun auch die Bundesländer Schulden im Umfang von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

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