Politische Turbulenzen: Bündnis Sahra Wagenknecht scheitert vorerst in Karlsruhe

Eulerpool Research Systems 3. Juni 2025

Takeaways NEW

  • Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheitert erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • Weiterer Rechtsweg ist geplant, um die Zweifel an der Bundestagswahl zu klären.
Ein erneuter Rückschlag trifft das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Ringen um politischen Einfluss. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in Karlsruhe gegen die Zulässigkeit zweier eingereichter Organklagen der Partei, da die Begründungen für eine vermeintliche Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit nicht ausreichend dargelegt wurden. Somit bleibt der Versuch des Bündnisses, Einfluss auf die Bundestagszusammensetzung zu nehmen, vorerst erfolglos. Amira Mohamed Ali, Co-Vorsitzende des BSW, äußerte in einer Stellungnahme weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Wahlausgangs. Parteigründerin Sahra Wagenknecht bekräftigte ihre Absicht, erneut den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten, sollte der Wahlprüfungsausschuss die Zweifel des BSW nicht berücksichtigen. Hintergrund der Kontroversen ist das knappe Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl im Februar mit lediglich 4,981 Prozent der Stimmen. Bereits kurz nach der Wahl zweifelte die Partei die Korrektheit der Ergebnisse an und verwies auf Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenzuordnung. Das Verfassungsgericht hatte die abgewiesenen Klagen als unzureichend erachtet, da diese forderten, dass bei knappem Scheitern an der Fünf-Prozent-Marke eine Neuauszählung ermöglicht werden müsse und die Parteienreihenfolge auf den Stimmzetteln geändert werden sollte. Mohamed Ali betont: "Eine korrekte Feststellung der Sitzverteilung im Bundestag ist unerlässlich für die demokratische Legitimierung der Regierung." Bereits angesichts der zuvor gescheiterten Eilanträge im März, die eine vorzeitige Neuauszählung anstrebten, prophezeit sie einen langen Weg durch die Instanzen. Der weiter angespannte Zeitrahmen wird von Wagenknecht im „Stern“ als kritischer Faktor hervorgehoben. So sind es überwiegend Interessen der etablierten Parteien im Wahlprüfungsausschuss, die das BSW draußen halten wollen, und offenbar keine Frist für eine Entscheidung vorgesehen. Eine nachträgliche Aufnahme des BSW in den Bundestag hätte gravierende politische Auswirkungen, da die aktuelle Koalition ihre Mehrheit verlieren könnte.

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