UBS zahlt in über 100 Fällen Entschädigung nach Derivateverlusten infolge US-Zollschock

Nach Verlusten bei Devisenderivaten infolge von Trumps Zollpolitik entschädigte UBS rund 100 Kunden mit Kulanzzahlungen.

9.7.2025, 13:12
Eulerpool News 9. Juli 2025, 13:12

UBS hat rund 100 Schweizer Kunden mit sogenannten „Goodwill-Zahlungen“ entschädigt, nachdem sie bei Währungsgeschäften im Zuge von Donald Trumps „Liberation Day“-Zollankündigung im April empfindliche Verluste erlitten hatten. Die Bank hatte intern eine Taskforce eingesetzt, um Beschwerden zu prüfen und reputationsbedingte sowie aufsichtsrechtliche Risiken einzugrenzen.

Im Zentrum der Kritik steht ein strukturiertes FX-Derivat, das Investoren verpflichtet, regelmäßig US-Dollar zu einem festgelegten Kurs gegen Schweizer Franken zu tauschen – solange sich der Wechselkurs innerhalb einer definierten Bandbreite bewegt. Als der Dollar infolge der überraschenden US-Zölle abrupt einbrach, gerieten die Geschäfte außer Kontrolle: Die Bandbreite wurde verletzt, die Kunden mussten weiter zu extrem ungünstigen Konditionen tauschen – mit teils Millionenverlusten.

Einige Mandanten der Kanzlei Lalive werfen UBS vor, die Risiken unzureichend offengelegt zu haben. „Diese Produkte verlagern das Marktrisiko fast vollständig auf die Kunden, ohne adäquates Gewinnpotenzial“, so Anwalt Nicolas Ollivier. Die Dokumentation lasse darauf schließen, dass Kunden „nicht umfassend oder klar“ über die Funktionsweise aufgeklärt worden seien.

Laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen hat die UBS-Taskforce sämtliche aktiven Positionen überprüft, auffällige Engagements relativ zur Vermögenslage einzelner Kunden identifiziert und die betreffenden Positionen angepasst oder geschlossen. Darüber hinaus werde derzeit geprüft, ob Beraterpflichten verletzt wurden – etwa durch verspätete oder unzureichende Risikoaufklärung.

Einige betroffene Kunden haben inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen unlauteren Wettbewerbs bei der Zürcher Staatsanwaltschaft gestellt. Die Ermittlungen befinden sich im Vorprüfungsverfahren. In der Schweiz kann das Strafrecht – mangels US-ähnlicher Discovery-Verfahren – auch genutzt werden, um Einsicht in Unterlagen zu erzwingen.

Die aufsichtsrechtliche Brisanz des Falls ist erheblich: UBS, weltweit zweitgrößter Vermögensverwalter, steht bereits im Fokus verstärkter regulatorischer Beobachtung nach der Übernahme der Credit Suisse. Dass nun Fragen zur Risikoaufklärung und zur internen Produktfreigabe aufkommen, erhöht den Druck.

„Ich habe immer wieder gesagt, dass ich das Produkt nicht verstehe“, schildert ein Kunde, der 15 Prozent seines Vermögens verlor. Sein UBS-Berater habe ihn beruhigt – und die Struktur mehrfach angepasst. Die Unterschrift unter ein Risikodokument sei erst Monate nach Beginn des Handels erfolgt.

Die Bank erklärte, sie habe die Überprüfung abgeschlossen und „eine sehr kleine Zahl von Kunden“ sei „unerwartet stark“ von der Marktvolatilität betroffen gewesen. Man habe jeden Einzelfall individuell geprüft. Gespräche mit weiteren Betroffenen laufen laut Insidern weiterhin.

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