Cum-Cum-Skandal: Aufarbeitung verzögert sich trotz immenser Verluste

Eulerpool Research Systems 22. Juli 2025

Takeaways NEW

  • Der Cum-Cum-Skandal führt weiterhin zu erheblichen finanziellen Schäden und stockender Aufarbeitung.
  • Aktuell sind 253 Verdachtsfälle in Bearbeitung, mit einem geschätzten Schaden von 7,5 Milliarden Euro.
Der Fiskus sieht sich weiterhin mit erheblichen Herausforderungen bei der Aufklärung des Cum-Cum-Steuerbetrugs konfrontiert. Die jüngsten Zahlen, die vom Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Grünen vorgelegt wurden, zeigen den schleppenden Fortschritt dieser Ermittlungen. Bisher konnten lediglich 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen werden, während sich 253 Verdachtsfälle noch in Bearbeitung befinden. Dabei wurden in den bisherigen Abschlüssen Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurückgefordert. Das mögliche Volumen der offenen Fälle wird auf 7,3 Milliarden Euro geschätzt, womit sich der bereits bekannte Schaden auf insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro beläuft. Eine präzise Schätzung des Gesamtschadens durch die Cum-Cum-Geschäfte sei laut Bundesregierung nicht möglich. Der Cum-Cum-Skandal wird oft in einem Atemzug mit dem bekannteren Cum-Ex-Skandal genannt, der den deutschen Staat um mindestens zehn Milliarden Euro geschädigt haben soll. Während letzterer auf die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragssteuern abzielte, verschafften sich Banken bei Cum-Cum-Geschäften Steuervorteile für ausländische Aktionäre. Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel aus Mannheim beziffert den Steuerschaden der Cum-Cum-Machenschaften sogar auf etwa 28,5 Milliarden Euro, weit mehr als bei Cum-Ex. Eine Umfrage der Bafin offenbarte, dass 54 Banken an solchen Geschäften beteiligt waren. Trotz der Herausforderungen bei der Aufklärung zeigte sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestrebt, die Effizienz durch eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von aktuell acht auf zehn Jahre zu erhöhen. Dies erfolgte nach Kritik an der vorherigen Verkürzung durch die Ampel-Koalition. Das Finanzministerium prüft nun die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats und zur Bekämpfung von Steuervergehen, einschließlich einer möglichen Verlängerung der Fristen. Gegenwind kommt von Katharina Beck, Finanzpolitikerin der Grünen. Sie kritisierte die bisher unkonkreten Schritte der Bundesregierung bezüglich der gesetzlichen Anpassungen und forderte ein entschlossenes Handeln zur Gewährleistung sicherer Aufbewahrungsfristen für Belege. Während im Cum-Ex-Skandal bereits einige Täter verurteilt wurden, darunter Hanno Berger, bleibt der erste Prozess zu Cum-Cum noch aus. Im März wurde eine Anklage gegen fünf ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Der Start des Prozesses am Landgericht Wiesbaden ist jedoch weiterhin ungewiss.

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